Mädchen verkauften sich für Sex

9.1.2014, 15:42 Uhr

120 bis 150 Euro wechselten nach jedem Missbrauch den Besitzer. In seinem Schlussplädoyer wird der Staatsanwalt sagen: Er wisse nicht, worüber er mehr schockiert sein soll, über die Tatsache, dass ein damals 22 Jahre alter Mann Sex mit Mädchen dieses Alters hatte, oder darüber, dass die 15-Jährigen sich zu sexuellen Dienstleistungen gegen Entgelt bereitfanden.

Kontakt über Facebook

Kennengelernt hatten sich der Mann und eines der Mädchen per Facebook. Es blieb - auch im realen Leben - zunächst eine platonische Freundschaft. Und als Sex ins Spiel kommen sollte, ging es auch gleich um Geld. Vor Gericht wusste keiner der beiden mehr, von wem die Initiative dazu ausgegangen war.

Wenige Wochen später stand dem Neumarkter der Sinn nach Sex mit zwei Partnerinnen, so kam ein damals noch 14-jähriges Mädel dazu. Jeweils 150 Euro erhielten die Gespielinnen. Bei späteren Sex-Dates des Angeklagten war immer nur eine der jungen Frauen dabei. Hier betrug das Honorar zwischen 120 und 150 Euro.

Sechs mal Sex

Sechs Fälle listete die Anklage insgesamt auf. Dann war Schluss: Weil sie es eklig fanden, sagten die Mädchen im Zeugenstand; weil deren Preisvorstellungen in die Höhe schossen, gab der Angeklagte zu verstehen. Selbst eine Preisliste soll es gegeben haben, gestaffelt nach Sexpraktiken und Zeitaufwand. Wobei der Mann die Mädchen nie zu irgendeiner Form von Sex gezwungen hat, der sie vorher nicht zugestimmt hatten.

Zu entnehmen ist das Chatprotokollen, die Richter Danny Schaller in der Verhandlung verlas. Ihnen ist auch zu entnehmen, dass die Beteiligten immer auf Augenhöhe verhandelten, dass die Mädchen nicht unter Zwang standen, dass keine Notlage ausgenutzt wurde. Der junge Mann wusste aber, dass die Mädchen viel Geld für Drogen brauchten, für sogenannte Kräutermischungen.

Dass der Angeklagte dem Duo deswegen sogar ins Gewissen redete, dass er geständig war und wenig kriminelle Energie erkennen ließ, auch Reue zeigte, hielt ihm Richter Schaller beim Strafmaß zugute. Mit 90 Tagessätzen (zu je 40 Euro) blieb das Urteil genau unter der Schwelle zu einer im Zentralregister wirksamen Vorstrafe. Die Kosten des Verfahrens muss der junge Mann ebenfalls tragen.

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