Mit Bierflasche auf Kumpel eingeschlagen

6.9.2018, 13:07 Uhr

Es war eine Streiterei unter zwei jungen Männern voraus gegangen, die eigentlich zu diesem Zeitpunkt Freunde waren. Es ging um ein Auto, das der Angeklagte seinem Kumpel abgemeldet zur Reparatur überlassen hatte. Als er es dem Besitzer zurück brachte, entdeckte der einige Macken, die vorher noch nicht da waren. Da der andere dafür nicht die Verantwortung übernehme wollte, rastete der junge Mann aus. Das brachte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung vor das Amtsgericht Neumarkt.

Zwar war das Opfer mit Anwalt Hermann Heinrich als Nebenkläger erschienen, doch beide Parteien waren bestrebt, den Ball flach zu halten. Heinrich und der Pflichtanwalt des 24 Jahre alten geständigen Täters bemühten sich im Vorfeld der eigentlichen Verhandlung um einen Vergleich. Der sollte eine zivilrechtliche Auseinandersetzung überflüssig machen.

Das gelang. Der Angeklagte verpflichtet sich, 4500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, das sich auf 2900 Euro verringert, wenn die bis 31. Dezember nächsten Jahres überwiesen sind. Damit sind alle eventuellen Ansprüche abgegolten, bis auf das, was möglicherweise noch von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber auf den Verletzten zukommt.

Im Strafverfahren wollte Richter Rainer Würth vom Zeugen nur wissen, ob er bleibende Schäden davon getragen hat. Doch außer kleinen Narben am Auge ist nichts geblieben. Das Verhältnis der beiden jungen Männer hat sich nach Entschuldigung und Handschlag auch wieder entspannt.

Gleichwohl stellte Staatsanwältin Lisa Rackl heraus, wie gefährlich ein solcher Schlag mit einer Bierflasche gegen den Kopf sei. Beide könnten von Glück reden, das nicht mehr passiert ist. Sie forderte, den Täter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zu verurteilen. Eventuelle Auflagen überließ sie dem Gericht. Die Haft könne auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, weil es sich um einen Ersttäter handelt, es eine Kurzschlussreaktion war und weil die Sozialprognose günstig ist. Da stimmte Hermann Heinrich grundsätzlich zu, wollte aber festgeschrieben haben, dass die Kosten der Nebenklage nicht an seinem Mandanten hängen bleiben.

Verteidiger Jürgen Mederer konnte der Argumentation der Staatsanwältin durchaus folgen, doch die Höhe der Freiheitsstrafe schien im überzogen. Acht Monate sollten genügen, sagte er.

Neun Monate reichen, fand Richter Rainer Würth und gab dem 24-Jährigen trotz der potentiell hochgefährlichen Tat eine Bewährungschance von drei Jahren. Als Auflage muss er 800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das kann er in zehn Monatsraten erledigen. Die zusätzliche finanzielle Belastung tut dem jungen Mann weh und soll es auch. Denn zum Schmerzensgeld kommen noch andere Verpflichtungen, so dass er in den nächsten Monaten den Gürtel empfindlich enger schnallen muss.