Nach Messer-Diebstahl plötzlich bewaffnet

18.4.2015, 08:30 Uhr
Nach Messer-Diebstahl plötzlich bewaffnet

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Dessen hatte sich ein junger Mann schuldig gemacht, der im Dezember vergangenen Jahres im Real in Neumarkt zwei Schachteln Zigaretten und ein Messer mitgehen hatte lassen. Ein einfacher Ladendiebstahl von eher geringwertigen Sachen, hätte er das Messer nicht aus der Verpackung genommen und in die Hosentasche gesteckt. So lag Bewaffnung vor. „In einem minderschweren Fall?“, wandte sich Richter Rainer Würth fragend an die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die dem vorbehaltlich der Einwilligung ihres Vorgesetzten zustimmte. Das Plazet aus Nürnberg, vermutlich als „bassd scho“, bekam er sie dann auch.

Die Staatsanwältin sprach sich für eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu zehn Euro aus, weil der Angeklagte zurzeit über gar kein und in absehbarer Zeit nur ein bescheidenes Einkommen verfügt. Richter Rainer Würth schloss sich dem an und gestattete Ratenzahlung von monatlich 50 Euro.

Er wertete zu Gunsten des 24 Jahre alten Automechanikers, dass er bislang noch nicht unangenehm aufgefallen ist, dass er die Tat ohne Wenn und Aber einräumte und weil man das mit der Bewaffnung nicht dramatischer sehen dürfe, als es war.

Würth nahm es dem Angeklagten ab, als der über die Dolmetscherin erklären ließ, dass er mit dem Messer keine schlimmere Tat verüben wollte, als seine Brotzeit zu schneiden.

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