Nazi-Lieder bei Kaminkehrern: Lehrer zu Geldstrafe verurteilt

12.9.2018, 11:04 Uhr
Vor dem Amtsgericht Neumarkt wurde der 50-Jährige zu einer Geldstrafe verurteilt.

© Rurik Schnackig Vor dem Amtsgericht Neumarkt wurde der 50-Jährige zu einer Geldstrafe verurteilt.

Damit ist er vorbestraft, seine Lehrtätigkeit, aus der er sich auch freiwillig zurückgezogen hat, ruht. Denn unverzeihlich, sagt er selbst, sei es gewesen, sich zu derartigem Verhalten vor Jugendlichen und Heranwachsenden hinreißen zu lassen, für die er doch eigentlich ein Vorbild sein sollte.

An jenem 18. Januar dieses Jahres habe er sich zu müde gefühlt, um nach dem Unterricht noch nach Hause nach Oberfranken zu fahren. Er wollte in Dietfurt übernachten und saß am Abend zwischen 21 und 23 Uhr mit etwa 15 bis 20 Schülern in der so genannten Räucherkammer zusammen.

In zunächst ausgelassener Stimmung animierte er die jungen Leute, Nazi-Parolen zu grölen. Er imitierte die Stimme Adolf Hitlers, brüllte "Ein Volk, ein Reich, ein Führer" und stimmte das Horst-Wessel-Lied an. Das ist in Deutschland und in Österreich verboten, weil es die SA, die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP, verherrlicht und zum Treueschwur auf Adolf Hitler aufruft. Dem rief er auch noch ein "Heil" hinterher.

"Das ist meine Einstellung"

Als ein junger Mann sich dagegen verwahrte, diffamierte ihn der Angeklagte und stellte ihn vor seinen Mitschülern bloß. Auf die Frage dieses Schülers, warum er das alles mache, antwortete der Kaminkehrer-Meister: "Das ist meine Einstellung".

Sei sie eben nicht, beteuerten nun Anwalt Bagnoli und der Angeklagte selbst in seinem Schlusswort vor Gericht. Bis heute stelle er sich die Frage, was ihn dazu gebracht habe, derartig auszurasten. Seine Familie habe zu ihm gesagt: "Das bist du doch nicht". Er leide unter Depressionen und habe sich schon umbringen wollen. Seither befinde er sich in psychiatrischer Behandlung.

Sechs Monate erschienen Staatsanwältin angemessen

Die Staatsanwältin wertete zwar Geständnis und Schuldeinsicht zugunsten des 50-Jährigen, aber sie kreidete ihm den Missbrauch der Vorbildfunktion an. Ihre Forderung: Sechs Monate Haft auf drei Jahre Bewährung und eine Geldauflage von 3000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung. Verteidiger Walter Bagnoli plädierte für eine Geldstrafe. Eine Haftstrafe sei nicht angemessen.

So entschied auch Amtsrichter Rainer Würth, der den Oberfranken zu 120 Tagessätzen je 70 Euro verurteilte. Die 8400 Euro kann er in zehn Monatsraten abstottern.