Neues Stoppschild bei Kemnathen

14.5.2017, 13:04 Uhr
Neues Stoppschild bei Kemnathen

© Werner Sturm

Schon seit längerer Zeit war vielen Bürgern des Breitenbrunner Ortsteils die Raserei auf der Kreisstraße entlang ihres Dorfes ein Dorn im Auge. Sie forderten Geschwindigkeitsbegrenzungen oder einen Kreisverkehr bei der Ortseinfahrt. Vergeblich.

Doch ein trauriger Anlass bewegte die Verantwortlichen nun zum Umdenken. Denn im März dieses Jahres war an der Kreuzung in Höhe der Ortseinfahrt ein junger Motorradfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem Auto tödlich verunglückt. Daraufhin wurde die örtliche CSU aktiv und legte eine Unterschriftenliste auf. In diese trugen sich 232 Einwohner ein. Auch die Gemeinde regte eine Überprüfung der Sachlage bei einer Verkehrsschau an.

Die fand dann in der letzten Aprilwoche mit Bürgermeister Johann Lanzhammer und dessen Vertreter Stefan Schmid (beide FW), den örtlichen Markträten Anton Auer und Daniel Rohde (beide CSU), Christian Mader, dem zuständigen Sachbearbeiter vom Landratsamt sowie mit dem Verkehrssachbearbeiter Reinhold Knör von der Polizeiinspektion Parsberg statt. Dabei wurden Nägel mit Köpfen gemacht.

Die Verkehrsbehörde ordnete eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Stundenkilometer auf der Kreisstraße in beiden Fahrtrichtungen an. Das Tempolimit beginnt jeweils etwa einhundert Meter vor dem Kreuzungsbereich. An der Kreuzung selbst gilt an der Ortsausfahrt jetzt Stopp. Schon wenige Tage nach der Verkehrsschau waren die Schilder aufgestellt und eine deutlich sichtbare Haltelinie auf der Fahrbahn aufgebracht.

Bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahmen fruchten. Für viele Autofahrer scheinen das Stoppschild und die Haltelinie noch nicht so recht präsent zu sein Dabei ist die Situation eigentlich klar: Bei einem Stoppschild mit Haltelinie muss der Fahrer zunächst an dieser Haltelinie anhalten. Kann er den Verkehr von dieser Stelle nicht gut überblicken, darf er sich danach vorsichtig mit dem Fahrzeug nach vorn herantasten und gegebenenfalls wieder an der Sichtlinie anhalten.

Das nochmalige Halten an der Sichtlinie wird zwar von der Straßenverkehrsordnung nicht explizit gefordert, aber von Experten empfohlen. Genauso klar wie dieser Sachverhalt sind auch die Auswirkungen einer Nichtbeachtung.

Dazu sagt der neue Bußgeldkatalog aus: Wurde das Stoppschild nicht beachtet beziehungsweise ein Stoppschild überfahren wird ein Bußgeld von zehn Euro fällig. Wird das Stoppschild überfahren und entsteht dadurch eine Gefährdungssituation, erwartet den Autofahrer neben dem Bußgeld von 70 Euro auch ein Punkt in Flensburg.

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