Neumarkt: Das ändert sich bei der Müllabfuhr

22.5.2015, 06:30 Uhr
Neumarkt: Das ändert sich bei der Müllabfuhr

© Foto: Werner Sturm

Während in allen anderen bayerischen Landkreisen die Müllgebühren mit dem Versand von Gebührenbescheiden erhoben werden, geschah dies im Kreis Neumarkt bisher durch den Müllmarkenverkauf über Banken und Sparkassen, bei Gemeindeverwaltungen und Landratsamt.

Die lange Zeit gut funktionierende Lösung sei jedoch aus vielen Gründen nicht mehr praktikabel, hieß es im Ausschuss. Eine Umstellung des Verfahrens brächte für die Bürger den Vorteil, dass die sich um nichts mehr kümmern müssten: Die Müllmarke bleibt dauerhaft gültig, die Gebühren werden per Lastschrift eingezogen oder überwiesen. Weil die Vereinbarung zum Verkauf der Müllmarken mit den Banken und Sparkassen noch bis Ende 2016 läuft, hat der Ausschuss außerdem beschlossen, diese zum 31. Dezember dieses Jahres zu kündigen.

Das wichtigste für die Bürger: Die Umstellungen haben keine Auswirkung auf die Höhe der Gebühren, so Sachgebietsleiter Roland Hadwiger in der Sitzung. Mit anderen Worten: Die Müllabfuhr wird nicht teuerer.

Für die künftige Gebührenveranlagung und die Erstellung von Bescheiden benötigt das Landratsamt allerdings eine entsprechende Spezialsoftware. Deswegen hat es im Vorfeld der Sitzung bereits eine Markterkundung, Recherchen bei zahlreichen Landratsämtern sowie Einladung verschiedener Firmen zu einer Produktpräsentation gegeben. Es wurde beschlossen, den Auftrag für die Beschaffung der Software „Athos New Line“ und die Erstellung eines Gesamtsystems zur Gebührenveranlagung inklusive Schulung, Softwarelizenzen, Wartung und Support für fünf Jahre an die Firma Athos aus Sindelfingen zu vergeben. Für das Gesamtpaket gibt der Landkreis rund 150.000 Euro aus.

Mehr Geld für Kommunen

Der Landkreis entrichtet an alle seine Gemeinden ein jährliches Entgelt für die Errichtung und den Betrieb der Wertstoffhöfe und Containerstandplätze. Die Entgelte wurden seit 2011 nicht mehr geändert. Es wurde beschlossen, die Entgelte ab dem Jahr 2015 zu erhöhen.

Die Pauschale je Containerstandplatz erhöht sich von 250 auf 275 Euro. Für den Betrieb der Wertstoffhöfe steigt die Pauschale je Einwohner von 1,20 auf 1,50 Euro. Die Mindestpauschale für den Betrieb der Wertstoffhöfe wird von 5000 auf 6000 Euro erhöht.

Vor der Sitzung in der Berchinger Realschule besichtigten die Mitglieder des Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Umweltausschusses unter anderem die Kreisstraßenmeisterei in Berching. Laut Tiefbauamtsleiter Erwin Weikert vom Landratsamt Neumarkt ist die Außenstelle der Straßenmeisterei Neumarkt-Woffenbach zuständig für rund 120 Kilometer Kreisstraßen und zählt zehn Beschäftigte. Bei der anschließenden Sitzung wurde die Beschaffung von circa 2 400 Tonnen Streusalz zur Auffüllung der Streuguthallen der Kreisstraßenmeisterei Neumarkt genehmigt.

Gekauft wird das bei der Firma SWS Winterdienst zum Preis von rund 166.000 Euro. In einem weiteren Beschluss wurde die Ersatzbeschaffung eines Allradkippers für den Straßenunterhalt beschlossen. Das Fahrzeug vom Typ MAN kostet einschließlich der Winterdiensteinrichtung rund 158.000 Euro und wird im Bauhof in Woffenbach stationiert.

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