Neumarkter Job-Center-Kontrolleure beleidigt

21.6.2017, 10:24 Uhr
Neumarkter Job-Center-Kontrolleure beleidigt

Es hätte böse ausgehen können für den gelernten Mechaniker, der einen guten Teil seines Lebens abschnittsweise hinter Schwedischen Gardinen verbracht hat. Die letzte Haftentlassung liegt jetzt über ein Jahr zurück. Derzeit steht er noch unter Bewährung. Es ging um rund 2400 Euro, die er angeblich zu Unrecht als Arbeitslosengeld  bezogen hätte, wenn sie ihm beim Job-Center nicht rechtzeitig auf die Schliche gekommen wären.

Die Frage, vor der Richter Rainer Würth und Staatsanwältin Laura Heinz standen, war: Gab es ein Missverständnis, wollte der Angeklagte eigentlich nur Überbrückungsgeld, bis das erste Gehalt vom neuen Job eintrifft? Dafür sprachen die Umstände, dagegen die Aufzeichnungen, die die Mitarbeiterinnen aus dem Job-Center dem Gericht vorlegten. Allerdings, räumte auch Staatsanwältin Laura Heinz ein, gab es da einige Ungereimtheiten.

Von der Behörde waren auch Zweifel geäußert worden, dass der 44-Jährige mit seiner Verflossenen im Sommer und Frühherbst 2016 nur in einer Haushaltsgemeinschaft lebte, wie er und sie behaupteten, oder ob es sich noch um eine Bedarfsgemeinschaft handelte. In diesem Fall wäre das Einkommen der Frau mit eingerechnet worden und die Unterstützung wäre entsprechend mager ausgefallen. Die Ex bestätigte aber, dass das Verhältnis sich schon im Frühjahr zu einer reinen Freundschaft abgekühlt hatte. Sie habe nur noch dort gewohnt und Miete bezahlt, bis sie eine neue Bleibe gefunden hatte. Die hat sie inzwischen bezogen.

Als Mitarbeiter des Job-Centers im Oktober 2016 zur Überprüfung einen Hausbesuch machten, waren der Angeklagte und seine Mitbewohnerin wenig erfreut. Die Dame des Hauses stammt aus Südostasien und ärgerte sich, als die ungebetenen Gäste mit Straßenschuhen in die Wohnung kamen. Das tut man dort nicht. Den Unwillen formulierte der Hausherr so: „Verpisst euch, ihr Looser“.

Das „Looser“ ist etwas verwegen aus dem Mund eines Mannes, der schon 23 Mal erwischt und bestraft wurde, aber es ist eben auch nicht so schrecklich schlimm, befand selbst Staatsanwältin Laura Heinz. Sie beantragte mit etwas Bauchgrimmen die Einstellung des Verfahrens wegen versuchten Betrugs, doch für die Beleidigung solle der 44-Jährige 60 Tagessätze zu 20 Euro bezahlen.

Rechtsanwalt Markus Meier konnte damit gut leben. Der Betrugsvorwurf sei nicht zu halten gewesen, die Einstellung deshalb folgerichtig. Bei der Zumessung der Geldstrafe bat er Richter Rainer Würth um Rücksicht auf die derzeit schwierigen finanziellen Verhältnisse seines Mandanten. Doch der Richter folgte der Staatsanwältin. Die 1200 Euro kann der Abgeklagte in Raten von 80 Euro abstottern. Dazu kommen noch die Kosten für das Verfahren.

CHRISTIAN BIERSACK

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