Neumarkter kassiert satte Geldstrafe für üble Hetze im Netz

10.1.2018, 10:41 Uhr

Der beleidigende Kommentar des 50-Jährigen zu einem Video auf Facebook im April 2016 brachte ihm die Anzeige wegen Volksverhetzung ein.

Allerdings löschte er den Eintrag schnell wieder. Facebook war zu diesem Zeitpunkt noch nicht vom deutschen Staat in die Pflicht genommen worden, derartige Beiträge selbsttätig verschwinden zu lassen.

Der Vorfall fiel, warf der Strafverteidiger des Angeklagten, Rudibert Arm, ein, auch in die Zeit, als heiß über den Moderator Jan Böhmermann diskutiert wurde, der dem türkischen Staatspräsidenten Erdoðan eine gewisse Nähe zur Sodomie unterstellt hatte. Allerdings wurde Jan Böhmermann auch nicht der Volksverhetzung verdächtigt, sondern ihm wurde "Majestätsbeleidigung" (der inzwischen abgeschaffte Straftatbestand der Verunglimpfung ausländischer Staatsoberhäupter) vorgeworfen.

Sein Mandant habe, sagte Arm, damals eine schwierige Phase in seinen persönlichen Beziehungen durchlaufen, auf die er nicht näher eingehen wolle.

Er habe deshalb versucht, im Internet Ablenkung zu finden: Er habe provozieren, aber keine Volksverhetzung betreiben wollen. Und er sei sich nicht im Klaren darüber gewesen, dass er sich strafbar gemacht habe.

"Abscheuliche" Worte

Zu der zugegeben hässlichen Äußerung hätten ihn die anderen Eintragungen auf Facebook animiert. Heute sehe er ein, dass das eine große Dummheit gewesen sei, sagte er vor dem Amtsgericht aus.

Richter Rainer Würth sah das ähnlich, zumal der gelernte Einzelhandelskaufmann strafrechtlich ein unbeschriebenes Blatt sei und es auch keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass er sich im rechtsradikalen Spektrum bewege.

Abscheulich nannte Staatsanwalt Thomas Leykam den Beitrag im sozialen Netzwerk. Allerdings spreche für den Angeklagten sein Geständnis und sein bisheriges Leben ohne Vorbelastungen. Deshalb könnte, obwohl auf Volksverhetzung eine Mindeststrafe von drei Monaten Haft stehe, hier noch einmal mit einer Geldstrafe gearbeitet werden. Er forderte 90 Tagessätze zu je 30 Euro.

Mit seinem Antrag, das Verfahren einzustellen, war der Verteidiger des 50-jährigen Angeklagten bereits vorher gescheitert. Aber die vom staatsanwalt beantragte Geldstrafe schien ihm dann doch etwas zu hoch: 40 Tagessätze sollten ausreichen, meinte er.

Amtsrichter Rainer Würth sah dies anders: Bei aller Nachsicht reichten 40 Tagessätze nicht und so blieb er bei den 90 Tagessätzen, reduzierte sie aber auf 25 Euro. Die Schuldeinsicht sei vorhanden und glaubhaft. Ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis blieb dem 50-Jährigen somit gerade noch erspart.

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