Neumarkter zog Franken mit Brennholz über den Tisch

22.8.2018, 12:04 Uhr

Das nicht vorhandene Brennholz hatte der 30-Jährige über eine Internet-plattform angeboten. Zwei Frauen und ein Mann aus Mittelfranken gingen ihm auf den Leim.

Als sie Interesse zeigten, kreuzte der Angeklagte bei ihnen auf und bat um eine Anzahlung, die ihm gewährt wurde. Mit insgesamt rund 550 Euro gingen die drei Kunden in Vorleistung, von dem Holz sahen sie jedoch kein Astloch.

Das ist gewerbsmäßiger Betrug und dafür setzt es eine Mindeststrafe von sechs Monaten Haft pro Fall.

Christopher Lihl, der dem Angeklagten als Pflichtverteidiger zugeteilt worden war, räumte in seiner Erklärung den Sachverhalt für seinen Mandanten ein, so wie ihn der Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam geschildert hatte.

Der Richter Rainer Würth kannte die Familienverhältnisse und die Einkommenssituation des Hartz-IV-Empfängers: Aus diesen resultierten wohl auch die untauglichen Versuche, auf die krumme Tour an Geld zu kommen.

Thomas Leykam wertete das Geständnis positiv, doch auf der Negativ-Seite stehen acht Eintragungen im Bundeszentralregister, fünf davon einschlägig. Deshalb sah er keine Chance, am Gefängnis vorbeizukommen: Er forderte eine Gesamt-Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die auf keinen Fall zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Der 30-Jährige habe schon mehrere Bewährungszeiten nicht genutzt und etliche Zeit seines Lebens hinter Gittern verbracht, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Daran gebe es nichts zu deuteln, fand auch Christopher Lihl. Ihm bleibe nichts anderes übrig, als das Gericht um eine milde Strafe zu bitten. Darauf ließ sich der Amtsrichter ein wenig ein: Er blieb mit seinem Urteil zwei Monate unter der Forderung des Staatsanwalts. Der junge Mann muss die Verfahrenskosten tragen und den Schaden von 550 Euro bezahlen.

Einige Stunden zuvor war eine Verwandte des 30-Jährigen ebenfalls wegen Betrugs verurteilt worden. Allerdings hatte die Reinigungskraft (36) ihre Schulden schon bezahlt. Sie hatte im Internet ein Smartphone für 350 Euro angeboten.

Der ersten Käuferin konnte sie das Telefon noch schicken, beim zweiten Kunden ließ sie sich nur noch das Geld überweisen. Sie habe in der Vorweihnachtszeit Geld gebraucht, um der Familie etwas schenken zu können, schilderte sie dem Richter.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft nahm ihr Reue und Einsicht ab, ebenso die Entschuldigung an den Zeugen, der sein Geld inzwischen wieder hat.

Wegen einer einschlägigen Vorstrafe forderte Thomas Leykam eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 20 Euro. "Angemessen", fanden dies die Angeklagte und auch der Richter. Er gestattete ihr eine Ratenzahlung.

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