Parsberg: Wer keinen Parkplatz baut, muss zahlen

24.3.2018, 10:39 Uhr
Parsberg: Wer keinen Parkplatz baut, muss zahlen

© Foto: Werner Sturm

In der bisherigen Satzung wurde geregelt, dass Bauherren für Wohnungen, Büros oder Geschäfte eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen für ihre Mieter, Beschäftigten oder Kunden nachweisen müssen.

Es gab jedoch die Möglichkeit, sich gegen Bezahlung einer Ablösesumme von dieser Pflicht freizukaufen. Laut dem Bürgermeister Josef Bauer wurde davon recht häufig Gebrauch gemacht. Das wiederum konterkarierte das Ansinnen der Stadt, mehr Parkraum auf privaten Flächen entstehen zu lassen.

10 000 statt 3000 Euro nötig

Deshalb müssen Bauherren künftig deutlich mehr bezahlen, um sich freizukaufen: Der Stadtrat hat beschlossen, dass in Parsberg selbst, statt bisher 3000 Euro nun 10 000 Euro pro abgelöstem Stellplatz zu zahlen sind. In den Ortsteilen steigt der Betrag von 1000 Euro auf 5000 Euro. Und für fehlende Parkplätze aus der Bestandsnutzung werden nun 2000 Euro anstatt der bisherigen 500 Euro berechnet.

Des Weiteren wurde die Stellplatzsatzung unter anderem hinsichtlich der Wohnflächengrenzen bei Mehrfamilienwohnhäusern angepasst: Hierbei gilt jetzt ein Stellplatz pro Wohnung bis 60 Quadratmeter (bisher: bis 75 Quadratmeter) oder zwei Stellplätze je Wohnung über 60 Quadratmeter (bisher: ab 75 Quadratmeter).

Laut dem Bürgermeister soll "mit der deutlich spürbaren Erhöhung verhindert werden, dass es sich Bauherren weiterhin einfach machen und ablösen, statt sich um private Stellplätze zu kümmern." Die höheren Einnahmen will die Stadt für die Schaffung von ausreichend Parkraum nutzen. Sebastian Moser (CSU) und Christian Sinzinger (SPD) waren gegen die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Ablösegebühren. Dies reichte zur Ablehnung jedoch nicht aus.

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