Parsberger stiehlt Spielzeugpistole für seinen Sohn

18.8.2016, 12:59 Uhr

In einer Parsberger Drogerie hatte der Angeklagte eine Sonnenbrille, eine Spielzeugpistole und eine Pflegecreme entwendet. Der bereits mehrfach wegen Körperverletzung vorbestrafte Mann gestand die Tat und bezeichnete sie als „dumme Kurzschlussreaktion“: Er habe seinen Sohn mit der Spielzeugpistole belohnen wollen, da dieser einen Auftritt beim Schulsommerfest hervorragend gemeistert hatte. Der leere Geldbeutel bewegte ihn schließlich zum Diebstahl.

Doch das schlechte Gewissen kam prompt: Er habe sich nach der Tat derart geschämt, dass er die gestohlenen Gegenstände auf einem Parkplatz bei Parsberg zurückgelassen habe, beteuert der Angeklagte vor Amtsrichter Rainer Würth.

Urteil: 90 Tagessätze

Dieser und auch der Staatsanwalt Thomas Leykam rechnen ihm seine Einsicht an. Zwar habe er mehrere Artikel gestohlen, die zudem nicht zum täglichen Bedarf zählen, jedoch lag der Wert der gestohlenen Gegenstände im niedrigen Bereich. Der Angeklagte konnte außerdem ein nachvollziehbares Motiv vorweisen.

Richter Würth verurteilte den Angeklagten deshalb zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro, die erst nach dem Absitzen seiner Haftstrafe fällig werden. Damit soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, die Strafe mithilfe eines neuen Jobs bezahlen zu können.