Prall gefüllte Geldbörse beim Putzen eingesackt

11.12.2015, 09:10 Uhr
Prall gefüllte Geldbörse beim Putzen eingesackt

© Symbolfoto: Oliver Berg/dpa

Weil sie nach zunächst hartnäckigem Leugnen doch noch gestand, sei ihr der Gang hinter Gitter erspart geblieben, sagte Richter Rainer Würth in seiner Urteilsbegründung, als er sie mit einer Bewährungsstrafe davon kommen ließ.

Im Sommer dieses Jahres hatte eine Neumarkter Familie Urlaubsvorbereitungen getroffen und die Hausherrin ihre Börse mit 1000 Euro Bargeld und allen nötigen Ausweisen sowie Kreditkarten gepackt.

Der Geldbeutel wurde auf einem Sideboard im begehbaren Kleiderschrank deponiert, weil die Familie zusammen mit Freunden erst noch den Geburtstag des Sohnes feiern wollte, ehe es tags darauf nach Kroatien gehen sollte.

Als die Frau jedoch anschießend die letzten Sachen in den Koffer packen wollte, war die Geldbörse verschwunden. Außer der Putzfrau waren zum fraglichen Zeitpunkt nur die Schwiegereltern und die Mutter der Hausherrin im Haus; letztere hatte aber bei der Vorbereitung der Grillparty geholfen.

Die Antwort auf eine Nachfrage bei der Reinigungskraft, ob sie eine Geldbörse habe herum liegen sehen, machte die 44-jährige Hausfrau stutzig: Die 27-Jährige hatte nämlich gesagt: Im Schrank und in Schubladen putze sie nicht. Aber: „Von einem Schrank war nicht die Rede“, sagte das Diebstahlopfer vor Gericht aus.

Am nächsten Arbeitstag hatte sich die Putzfrau krank gemeldet und eine Woche später war ihr – so erfuhr die Hausbesitzerin von der Chefin der Reinungs-Vermittlung – bereits wegen angeblicher Unzuverlässigkeit gekündigt worden. Die große Frage, die sich Richter Rainer Würth und Staatsanwalt Armin Woßler stellten: „Wer sonst“ sollte sich die Geldbörse unter den Nagel gerissen haben, als die Angeklagte, die mit sechs einschlägigen Vorstrafen schon unter Beweis gestellt hat, dass sie es mit der Ehrlichkeit nicht so hat.

Urteil auch ohne Geständnis

Nach einer längeren Unterbrechung der Verhandlung und einigem Hin und Her räumte die junge Frau schließlich ein, lange Finger gemacht zu haben.

Der Staatsanwalt stellte fest, dass es auch ohne Geständnis nach Lage der Dinge zu einer Verurteilung gekommen wäre. Er plädierte auf eine Haftstrafe von acht Monaten, die allerdings auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Denn die letzte Verfehlung der jungen Frau liege doch schon fünf Jahre zurück. Da sie Privatinsolvenz angemeldet hat und von ihr nichts zu holen ist, schlug der Staatsanwalt eine Arbeitsauflage von 100 Stunden in einer gemeinnützigen Einrichtung vor.

Im Prinzip stimmte ihm Verteidiger Kellermann zu, fand aber das Strafmaß überzogen: Ein paar Monate weniger Haft, weniger Arbeitsstunden und eine kürzere Bewährungsfrist sollten ausreichen.

Richter Rainer Würth fand, dass der 27-Jährigen der Diebstahl vielleicht etwas zu leicht gemacht worden sei, andererseits habe sie ein Vertrauensverhältnis missbraucht und die Beute von 1000 Euro ist weg.

Der Richter verurteilte die Angeklagte schließlich zu sechs Monaten Haft auf vier Jahre Bewährung und zu 60 Arbeitsstunden, legte ihr aber ans Herz, sich nicht so schnell wieder etwas zu Schulden kommen zu lassen, „Dann könnens gleich ihr Zahnbürstl packen.“

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