Prozess um Bankrott von Parsberger Baufirma

18.4.2018, 09:30 Uhr
Vor dem Nürnberger Landgericht stehen derzeit die ehemaligen Geschäftsführer einer bankrotten Parsberger Baufirma.

© Stefan Hippel Vor dem Nürnberger Landgericht stehen derzeit die ehemaligen Geschäftsführer einer bankrotten Parsberger Baufirma.

Vorsätzliche Insolvenzverschleppung, vorsätzlicher Bankrott in zwei Fällen, vorsätzliche Verletzung der Buchführungspflicht, Betrug in 72 Fällen und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in vier Fällen – die Vorwürfe gegen die Angeklagten haben es in sich. Zwischen Juni 2012 und Januar 2014 sollen ein Ehepaar (54 und 50 Jahre) und die Schwester der Ehefrau (50) einen Schaden von 313 458,90 Euro angerichtet haben.

Treffen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu, war die Firma bereits im Jahr 2012 zahlungsunfähig – Insolvenzantrag sollen die Geschäftsführer jedoch nicht gestellt haben. Da angeblich auch keine Bilanzen mehr aufgestellt und keine Buchführung mehr betrieben wurde, ist auch von vorsätzlichem Bankrott und vorsätzlicher Verletzung der Buchführungspflicht die Rede.

Lieferanten verzögert bezahlt

Bereits 2012 soll die Geschäftsführung Lieferanten so verzögert bezahlt haben, dass einige dazu übergingen, nur noch gegen Vorkasse zu liefern. Auch fällige Beiträge zur Sozialversicherung der Mitarbeiter wurden angeblich erst verspätet bezahlt, die Bank kündigte den Kontokorrentkredit, im November 2013 wurde der Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt.

Obwohl ihre Firma bereits zahlungsunfähig war, sollen die Angeklagten noch andere Unternehmen beauftragt haben – und Waren bei Baustofflieferanten bestellt haben, obwohl sie wussten, dass sie deren Rechnungen und Forderungen nicht mehr bezahlen können. Zwischen Juli 2012 und November 2013 sollen in 72 Fällen Waren und Dienstleistungen beauftragt worden sein.

Die 3. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth rechnet derzeit mit vier Verhandlungstagen. Wenn es bei dieser Kalkulation bleibt, wird das Urteil voraussichtlich am 9. Mai gesprochen.