Rätselhafte Rache: Unterwäsche-Fotos der Ex ins Netz gestellt

15.8.2018, 17:01 Uhr

Im Oktober hatte der Angeklagte laut der Staatsanwältin Lisa Rackl zunächst ein Portrait seiner Frau auf ein Dating-Portal gestellt und dann auch noch ein Selfie veröffentlicht, das sie von sich in Unterwäsche im Schlafzimmer gemacht hatte. Dies hatte die Ehefrau nicht gewollt, als sie auf den Auslöser gedrückt hatte. Auszusagen brauchte sie nicht, denn der inzwischen getrennt von ihr lebende Gatte, der ohne Verteidiger erschienen war, räumte den Sachverhalt so ein, wie ihn die Staatsanwältin geschildert hatte.

Zu einer Entschuldigung konnte er sich allerdings nicht durchringen. Dazu ist das Verhältnis wohl zu zerrüttet. Die Staatsanwältin wertete das Geständnis zugunsten des Angeklagten. Gegen ihn sprachen jedoch drei, wenn auch nicht einschlägige Eintragungen im Bundeszentralregister. Sie beantragte deshalb, den Angeklagten zu einer dreimonatigen Haftstrafe zu verurteilen – auf Bewährung, weil sie davon ausging, dass er solche Taten künftig unterlassen werde.

Eine typische Beziehungstat

Eine Geldstrafe hielt sie dagegen nicht zielführend, weil der 31-Jährige seit geraumer Zeit arbeitslos ist. Das sah der Amtsrichter Rainer Würth anders. Er legte dem gelernten Kaufmann dringend ans Herz, sich schnell einen Job zu suchen: "Sie sind doch jung und gesund".

Eine Geldstrafe könnte da motivierend sein, meinte er und verurteilte den Mann zu 100 Tagessätzen à 20 Euro. Bei Arbeitslosengeld II, das der 31- Jährige bezieht, entspricht dies einem Viertel seines Einkommens.

Ansonsten wollte Rainer Würth den Fall nicht allzu hoch hängen. Es handle sich beim Angeklagten um keinen Kriminellen. Alle ihm zur Last gelegten Straftaten hatten sich 2017 zugetragen. Vorher hatte er ein unbescholtenes Leben geführt. Das deute darauf hin, dass in der Zeit etliches aus dem Ruder gelaufen sei, so der Richter. Er sah im aktuellen Fall eine typische Beziehungstat. Und das Waschen schmutziger Wäsche sieht er generell ungern vor seinem Richtertisch.