Salat-Pinkler mit Softair-Waffe beschossen

18.8.2016, 18:00 Uhr

Die Hobby-Gärtner, zwei junge Osteuropäer, die im südlichen Landkreis Neumarkt arbeiten und zusammen ein Häuschen auf dem Dorf bewohnen, machten das in der Nacht zum Pfingstmontag eine Weile mit, dann platzte ihnen der Kragen.

Verständlich einerseits, meinte Richter Rainer Würth, vor dem sie im Neumarkter Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung standen. Doch in der Wahl ihrer Methoden gingen sie wohl etwas zu weit.

Die Opfer, die zunächst die Pinkeltäter waren, hatten schon einiges intus, als sie die Bar in einem Stadel verließen, um sich um die Ecke zu erleichtern. Der Jüngere schilderte als Zeuge mit einem gewissen Vergnügen, dass sie dort eine Gießkanne entdeckt und sogleich beschlossen hatten, ihre Zielgenauigkeit zu testen. Obendrein liefert so eine Gießkanne auch noch einen trefflichen Resonanzboden.

Wegen des Lärms blieb den Besitzern des Gartens trotz der herrschenden Dunkelheit der kleine Wettstreit nicht verborgen. Die beiden stürmten wütend aus dem Haus feuerten, wohl mit einer Softair-Waffe, auf die beiden Zielbiesler und attackierten sie dann körperlich. Der Jüngere bekam einen Tritt gegen den Oberschenkel, sein älterer Freund zunächst einen Faustschlag ins Gesicht und dann auch noch einen Tritt gegen den Körper. Prellungen und eine blutende Nase waren die Folgen.

Richter Rainer Würth verurteilte den 26 Jahre alten Angeklagten zu 90 Tagessätzen zu 40 Euro und seinen Freund zu 50 Tagessätzen zu 40 Euro.

Mit Rücksicht auf ihre finanziellen Umstände können sie diese Summen in Raten zu 100 Euro abstottern – ein großes Entgegenkommen des Gerichts. Staatsanwältin Barcan-Decker war mit dem Urteil nicht einverstanden und will sich ihr weiteres Vorgehen noch überlegen.

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