Schaden billigend in Kauf genommen

14.4.2012, 09:54 Uhr

Mit gut 2500 Euro stand der 38-Jährige bei dem Baustoffhändler ohnehin schon in der Kreide. Wegen zweifachen Betruges muss der Mann für acht Monate ins Gefängnis.

Der Angeklagte hatte sein Fehlverhalten im November 2010 über seinen Rechtsanwalt Michael Zahareas (Nürnberg) wohl eingeräumt, doch versuchte der Verteidiger das Gericht milde zu stimmen. Gut, die erste Rechnung über 2500 Euro sei offengeblieben, meinte der Verteidiger, doch die zweite Lieferung Dachziegel sei ja zurückgeholt worden und der Schaden dadurch nicht so hoch gewesen.

Richter Rainer Würth erinnerte allerdings daran, dass der 38-Jährige die Neumarkter Firma täuschen wollte. Dieser faxte nämlich den Ausdruck einer Online-Überweisung nach Neumarkt, wohl wissend, dass sein Konto noch nicht einmal 20 Euro im Haben aufwies.

„Sie haben billigend in Kauf genommen, dass ein Schaden entsteht“, meinte der Richter, der auch dem Verteidiger des 38-Jährigen nicht folgen wollte, der seinen Mandanten mit einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 40 Euro davonkommen lassen wollte. Eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, hielt Zahareas für nicht erforderlich.

Das Vorstrafenregister mit zehn Einträgen – darunter einschlägige Verurteilungen – und die Tatsache, dass der Dachdecker wegen eines Vermögensdeliktes unter Bewährung stand, ließen Rainer Würth zu dem Urteil kommen, dass der 38-Jährige acht Monate ins Gefängnis muss.

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