Strafbar: Geliehenes Motorrad als Pfand eingesetzt

1.6.2015, 09:30 Uhr
Der Rechtsstreit um ein verliehenes und verpfändetes Motorrad endete mit der Verurteilung des Angeklagten.

© colourbox.de Der Rechtsstreit um ein verliehenes und verpfändetes Motorrad endete mit der Verurteilung des Angeklagten.

Das Problem des 40-jährigen Angeklagten ist das liebe Geld. Der Mann ist derzeit arbeitslos und hält sich mit einem 450-Euro-Job und der Unterstützung seiner Mutter über Wasser, muss aber monatlich auch 300 Euro Unterhalt zahlen.

Vor Gericht steht er, weil er sich Geld besorgte, auf kreative, leider aber verbotene Art und Weise. Ein Freund hatte ihm ein Motorrad geliehen. Es wurde nicht vereinbart, wann er es zurückgeben sollte. Dieses Motorrad, eine Honda, gab er dem Besitzer eines Motorrad-Ladens als Pfand, um sich von ihm rund 1000 Euro zu leihen. Die Honda selbst ist 3500 Euro wert.

Es kam, wie es kommen musste: Der Freund des 40-Jährigen wollte sein Motorrad zurück. Das klappte aber erst, als er sich direkt an den Laden-Besitzer wandte, denn der Angeklagte unternahm nichts. Der Ladeninhaber war somit Geld und Honda los und zeigte den 40-Jährigen an.

Warum er nichts getan habe als die Sache brenzlig wurde, fragt Richter Rainer Würth ihn beim Prozess. Die Verpfändung des geliehenen Motorrads sei doch eher „eine Kurzschlusshandlung“ gewesen, das „Kulminieren einer Lebenskrise“.

Den Gang vor Gericht hätte er sich ersparen können, wenn er gleich aktiv geworden wäre. Möglicherweise hätte seine Mutter in diesem Fall aushelfen können.

Vertrauen missbraucht

Der Angeklagte gesteht das sofort ein – sein erster Satz vor Gericht ist: „Es war genau so, wie der Staatsanwalt es beschreibt.“ Er habe so etwas vorher noch nie gemacht und bereue die Tat.

Richter Würth nimmt ihm sein Schuldbewusstsein ab und hält ihm außerdem die Tatsache zugute, dass er, wie sein Anwalt versichert, die 1000 Euro Schulden beim Besitzer des Motorradladens bereits beglichen hat. Staatsanwalt Thomas Leykam gibt jedoch zu bedenken, dass der 40-Jährige massiv das Vertrauen seines Freundes missbraucht habe, und fordert deshalb eine Strafe von 1350 Euro. Verteidiger Klaus Dötsch hält dagegen 600 Euro für angemessen.

Am Ende entscheidet Richter Würth auf 1050 Euro und mahnt den Angeklagten, der überdies nicht das erste Mal vor Gericht steht, dass er an einer Freiheitsstrafe nur haarscharf vorbeigekommen sei.

Nun hat der 40-Jährige also nicht 1000 Euro mehr, sondern über 2000 Euro weniger auf dem Konto. Und wird damit seine Geldprobleme sicher nicht so schnell los. Das Urteil ist rechtskräftig.

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