Tritte und rechte Parolen

11.7.2013, 12:55 Uhr

Das Duo musste sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Neumarkt verantworten.

Die Prellungen und Schürfwunden sind nach knapp eineinhalb Jahren verheilt. Die seelischen Wunden noch nicht. Was letztlich der Auslöser für die Tritte und Schläge war, mit denen ein 18-Jähriger und sein 20 Jahre alter Freund das Trio damals traktierten, konnte auch nach fünf Stunden Verhandlung nicht geklärt werden. Nur so viel kam ans Licht: Einer der beiden Angeklagten hatte ein Mitglied des Dreiergespanns bereits auf der Party mit rechten Parolen provozieren wollen. Anstatt sich darauf einzulassen, verließ der Jugendliche mit seiner Cousine und deren Freund kurz vor Mitternacht das Fest, das ein Sportverein im nördlichen Landkreis veranstaltet hatte.

Etwa 100 Meter von der elterlichen Haustür entfernt, holten die beiden Angeklagten das Trio ein. Der 18-Jährige verpasste einem der beiden Jungen sofort einen Faustschlag, mit den Worten: „Gib zu, dass du mich vorhin dumm angemacht hast.“ Der Geschlagene weigerte sich und bekam erneut Prügel. Als sein Freund ihm zu Hilfe eilen wollte, mischte sich auch der zweite Angeklagte ein. Er schubste den 16-Jährigen zu Boden. Dann traten beide auf ihn ein, auf Kopf und Oberkörper. Die Täter ließen auch dann nicht von dem Jungen ab, als sich dessen Freundin auf ihn warf, um ihn zu schützen. Sie bekam ebenfalls Tritte. Erst als der Großvater des Mädchens, alarmiert durch den Dritten im Bunde, hinzukam, suchten die Männer das Weite — um im Vereinsheim weiterzufeiern. Als der Großvater sie dort der Polizei übergeben wollte, schlug der 18-Jährige auch ihn zu Boden. Nicht ohne, wie schon bei dem Gewaltausbruch zuvor, den Hitlergruß zu zeigen und rechte Sprüche zu rufen.

Spätes Geständnis

Die Angeklagten gestanden die Tat schließlich, nachdem alle vier Leidtragenden im Strafprozess ausgesagt hatten. Einer der Täter hatte zuvor hartnäckig bestritten, zugeschlagen zu haben. „So eine massive Gewaltbereitschaft ist mir ein meiner Zeit als Jugendrichter selten untergekommen“, so Richter Danny Schaller. Das Gericht berücksichtigte zwar das Geständnis im Urteil, wertete es aber zugleich als letzten Ausweg, da die Zeugenaussagen keine Zweifel an der Schuld ließen. Beide bekamen nach Jugendstrafrecht ein Jahr und drei Monate auf Bewährung. Weil der 18-Jährige öfter zuschlug, muss er außerdem an die vier Geschädigten je 250 Euro zahlen. Sein Freund muss 1000 Euro an den Jugendfonds Neumarkt und je 250 Euro an das Mädchen und ihren Freund entrichten.

 

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