Untreuer Getränkevertreter muss bitteren Kelch leeren

21.2.2017, 10:00 Uhr
Untreuer Getränkevertreter muss bitteren Kelch leeren

© Symbolfoto: Oliver Berg/dpa

Auf ein Gesamtergebnis von etwas über 64 000 Euro kam der Taschenrechner der Staatsanwaltschaft. Innerhalb von etwas über einem Jahr hatte der Handelsvertreter einer Oberpfälzer Getränkefirma immer wieder Beträge von den Einnahmen abgezweigt. Meist ein paar Hunderter, dreimal auch eine vierstellige Summe.

Sein volles Geständnis nahm das Schöffengericht wohlwollend zur Kenntnis. Doch Richter Rainer Würth interessierte es dann doch: "Es muss Ihnen doch klar gewesen sein, dass das alles auffliegt, oder?" Es sei in dieser Zeit – im Jahr 2013 – eben einiges zusammen gekommen, erklärte der Angeklagte.

Der Unterhalt für sein bei der Mutter lebendes Kind sei gestiegen, das Meister-Bafög habe er zurückzahlen müssen, und noch weitere finanzielle Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit einem Hausverkauf seien aufgelaufen: Unterm Strich stand dem 31- Jährigen das Wasser bis zum Hals.

Vom Erlös was abgezwackt

Zu diesem Zeitpunkt arbeitete er in Neumarkt als Handelsvertreter auf Provisionsbasis für eine Getränkefirma. Die verkaufte Ware pflegten er oder seine Mitarbeiter in die Kasse ein, auf die die Zentrale online zugreifen konnte. Den Erlös zahlte er auf ein Konto ein, das Unternehmen buchte ihn in den folgenden Tagen von dort ab. 2013 begann der Handelsvertreter, seine Befugnisse zu missbrauchen, indem er nicht mehr das gesamte Geld aus dem Getränkeverkauf auf das besagte Konto einzahlte. Im Sommer 2014 belief sich der Schaden schließlich auf insgesamt 64 065 Euro.

Das entging auf Dauer auch seinem Arbeitgeber nicht. Die Getränkefirma leierte mehrere Vollstreckungsverfahren an, um sich das Geld zurück zu holen. "Sie haben das Motorrad als Sicherheit mitgenommen", erzählte Pflichtverteidiger Adolf Weiß dem Gericht. Er selbst stehe in Verhandlungen mit der Firma, um eine für beide Seiten verträgliche Lösung zu finden.

Wenigstens 50 000 Euro habe das Oberpfälzer Unternehmen zunächst gefordert: eine utopische Forderung, auch wenn sein Mandant inzwischen eine neue Arbeitsstelle gefunden habe. Es werde aber weiter verhandelt.

"Ich gestehe den Fehler ein, ich will ihn so schnell wie möglich wieder gut machen", beteuerte der Angeklagte. Was ihm noch zugute kam, war seine weiße Weste, die bisher mit keiner Vorstrafe bekleckert war. Also beantragte die Staatsanwältin zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldauflage von 2000 Euro.

Heute in einem anderen Beruf

Nach fünfminütiger Beratung kamen Richter und Schöffen überein, dass ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung sowie 1500 Euro als Denkzettel genügen müssten.

Die Tat sei zwar als gewerbsmäßig einzustufen, sagte Richter Würth, aber nicht von langer Hand geplant gewesen. Die Sozialprognose sei hingegen gut: "Sie haben jetzt eine ganz andere Berufstätigkeit, deshalb sehen wir keine Wiederholungsgefahr."

Keine Kommentare