Urteil: Neumarkt berechnet Abwassergebühren korrekt

14.11.2018, 06:03 Uhr
Die Investitionen der Kläranlage werden auf 33 Jahre abgeschribene. Wegen dieser langen Kalkulationsfrist, kann die Stadt für die Gebührenberechnung auch die langfristige Zinsentwicklung heranziehen.

© Hubert Bösl Die Investitionen der Kläranlage werden auf 33 Jahre abgeschribene. Wegen dieser langen Kalkulationsfrist, kann die Stadt für die Gebührenberechnung auch die langfristige Zinsentwicklung heranziehen.

Im November 2016 hatte der Neumarkter Stadtrat die Schmutzwassergebühren von bisher 1,48 Euro je Kubikmeter auf 1,67 Euro je Kubikmeter erhöht. Die Regenwassergebühr stieg von 22 Cent pro Quadratmeter auf 26 Cent pro Quadratmeter Grundstücksfläche im Jahr. Dieter Ries hält dies für unzulässig hoch, weil bei den Berechnungen ein "kalkulatorischer Zinssatz" von vier Prozent angesetzt wurde.

Urteil: Neumarkt berechnet Abwassergebühren korrekt

© Foto: AndréDe Geare

Dies sei angesichts der andauernden Niedrigzinsphase zu hoch gegriffen. Der Zehnjahresdurchschnitt liege bei 2,5 Prozent, das 20-Jahres-Mittel bei 3,5 Prozent, so Ries. Die Stadt sacke seiner Ansicht nach die Zinsgewinne ungerechtfertigt ein. Deshalb sei die Satzung aufzuheben.

Die Stadt argumentierte dagegen, dass die Kläranlagen in einem Zeitraum von 33 Jahren abgeschrieben werde und das Kanalnetz innerhalb von 66 Jahren. Wegen dieser langfristigen Betriebs-, Finanzierungs- und Abschreibungsdauer betrachte sie die Zinsentwicklung immer schon langfristig. Ries hielt entgegen, dass jährlich neu investiert werde und deshalb der langfristige Zinssatz nicht angemessen sei.

"Zinssatz im Rahmen"

Das Bayerische Verwaltungsgericht folgte Ries’ Argumentation nicht und lehnte seinen Antrag als zulässig, aber unbegründet ab. Der kalkulatorische Zinssatz von vier Prozent befinde sich im Rahmen des der Stadt eingeräumten und zustehenden Beurteilungsspielraums, so das Gericht.

Die Kosten des Verfahrens (Streitwert: 10 000 Euro) muss Ries tragen. Eine Revision lässt das Gericht nicht zu. Dagegen kann Ries allerdings Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erheben.

Der Flitz-Stadtrat zeigt sich verärgert: "Jetzt ist es möglich, ungerechtfertigt hohe Gebühren einzuheben, nicht nur bei den Entwässerungsgebühren, sondern bei allen Gebühren der Stadt wie etwa auch den Friedhofsgebühren, Wassergebühren und allen sonstigen Tätigkeiten mit finanziellem Hintergrund."

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