Wahlkampf: Geheimnisvolle Bannmeile am Residenzplatz
18.8.2017, 11:38 UhrDie Nacht der Nächte war die zum Montag: Exakt um 0 Uhr durften die Parteien die Plakate mit den Köpfen der Kandidaten im Neumarkter Stadtgebiet aufhängen. Genauer: Ab dem 41. Tag vor einer Wahl, referiert Stadtsprecher Dr. Franz Janka das Reglement. Und das ist ziemlich streng. Zwei Aspiranten für den OB und fünf Bundes-Parteien haben im Rathaus die Plakatierung beantragt. Mit dem Bescheid der Stadt sind ihnen 18 Lagepläne mit 100 freigegebenen Standorten zum Aufstellen der vier mal drei Meter großen Plakattafeln zugegangen.
Erlaubt ist längst nicht, was gefällt: Die Wahlwerbung für den Urnengang am 24. September darf keinesfalls so platziert werden, dass der Verkehr irgendwie beeinträchtigt wird. Doch optische Einschränkungen der Kraftfahrer sind fast unvermeidlich.
Und dann gibt es tatsächlich "Bannmeilen", in denen das Plakatieren tabu ist: rund ums Rathaus und auf dem Volksfestplatz. Warum auch um den Residenzplatz kein Politiker vom Poster grinsen darf, das ist laut Stadtsprecher Janka historisch und heute in der Verwaltung nicht mehr nachvollziehbar. Trügt die Erinnerung oder hingen bereits vor dem Stichtag 14. August im Stadtgebiet Wahlplakate? Wenn ja: Dann wäre das ein eindeutiger Regelverstoß gewesen. Genauso wie es nicht erlaubt ist, die Werbung von Kandidaten und Parteien einfach mit Rosendraht an Bäume zu binden — eine zweifellos weit verbreitete Praxis. Die Stadt prüft die Fälle und schreibt die Urheber an, versicherte Dr. Janka.
Das Publikum nimmt erleichtert zur Kenntnis, dass die geballte Wahlwerbung drei Tage nach dem Votum komplett abgebaut sein muss. Man erinnert sich an einen ewigen Kandidaten, der noch nach Monaten am Laternenmast verwitterte. Aber das war in einer anderen Stadt.
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