Wasserkur für Hühner: Angeklagter wollte Eier-Flut stoppen

20.10.2017, 09:37 Uhr
Nach dem Tauchbad legten die Hühner des Angeklagten angeblich weniger Eier.

© dpa Nach dem Tauchbad legten die Hühner des Angeklagten angeblich weniger Eier.

Hin gehängt hatte ihn wegen der etwas groben Behandlung des Federviehs eine Nachbarin. Dafür hatte er immer noch wenig Verständnis. "Die hätte doch mit mir reden können, anstatt mich gleich anzuzeigen", meinte er vor Gericht und Richter Rainer Würth gab ihm irgendwie auch Recht. "Das hätte man sicher auch anders lösen können."

Der Vater von vier Kindern hält sich eine Schar von 15 Hühnern, einen Hahn und acht Wildkaninchen. Tiere zu haben sei er von Kindheit auf gewohnt.

In dem Dorf, in dem er aufwuchs, war es eben durchaus üblich, Hennen mit einem ausgeprägten Bruttrieb sozusagen dem Waterboarding zu unterziehen. Instinktiv wissen die Tiere dann offenbar, dass sie mit nassem Gefieder ihrem geschlüpften oder ungeschlüpften Nachwuchs schaden.

Die Eier, die seine 15 weiblichen Tiere legen, reichen locker für die Versorgung der Familie. Doch die Hühner sind nicht begeistert, wenn ihnen die Eier abgenommen werden. Manche reagieren darauf sogar ausgesprochen sauer. Aber hierzulande werden sie mit Gipseiern rein gelegt, die sie bis zum Sankt Nimmerleinstag bebrüten können.

Richter Rainer Würth nahm dem 63-Jährigen ab, dass er nicht im Mindesten daran gedacht habe, das Tier zu malträtieren. Er habe eben ohne bösen Willen eine etwas unfeine Erziehungsmethode angewandt. Deshalb seien die 60 Tagessätze eindeutig zu happig.

Das sah auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Benjamin Martinsons, so. Er beantragte, den Hobby-Hühnerfarmer zu 30 Tagessätzen zu je 30 Euro zu verurteilen. Das schien Verteidiger Johannes Stadler jedoch immer noch zu hoch gegriffen. Der Vorfall hätte eigentlich unter Nachbarn gelöst werden müssen. Seinem Mandanten sei gar nicht bewusst gewesen, dass er sich da strafbar gemacht hatte. Fünf bis zehn Tagessätze sollten reichen.

Richter Rainer Würth sah das ähnlich. Er verurteilte den Angeklagten zu 15 Tagessätzen zu je 30 Euro und gab ihm den nicht ganz ernst gemeinten Rat mit auf den Weg: "Also entweder in Ruhe lassen oder gleich schlachten."

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