Wasserpreis finanziert Filter der Pettenhofener Gruppe

20.11.2014, 08:22 Uhr

„Der Zweckverband ist vernünftig aufgestellt, um auch zukünftige Aufgaben sinnvoll erledigen zu können“, sagte der Verbandsvorsitzende Xaver Lang im Hinblick auf den geplanten Einbau einer Aktivkohlefilteranlage. Dabei betonte Lang, von dem Grundsatz „gutes Wasser zu fairem Preis“ nicht abzugehen.

Im vergangenen Kalkulationszeitraum von 2010 bis 2013 wurde ein Gewinn in Höhe von 77 093,01 Euro erwirtschaftet, der auf den kommenden Kalkulationszeitraum vorgetragen wird. Der kalkulatorische Zinssatz wurde in Anbetracht der derzeitigen Zinslage auf vier Prozent gesenkt, eine weitere Senkung bis auf drei Prozent ist möglich.

Die Personalkosten für das technische Personal sinken auf durchschnittlich 65 858,61 Euro, begründet durch die Kooperation, deren Ausgaben anderweitig verbucht werden. Hier fallen im Mittel rund 208 300 Euro pro Jahr an. Sinken werden die Kosten für die Unterstützung des Bauhofes, der keine Vertretung des Wassermeisters und Wasserwartes mehr zu leisten hat. An Sachaufwand wurden knapp 210 000 Euro pro Jahr angesetzt, hier ist der Austausch der Ultrafiltration in den kommenden Jahren enthalten.

Die kalkulatorische Abschreibung ist stark angestiegen — wegen des geplanten Einbaus der Aktivkohlefilteranlage, aber auch wegen einer eventuellen Erweiterung des Gewerbegebietes „Hohe Birke“ und/oder der Erschließung einen neuen Baugebietes. Auch war der Austausch der Membranfilter an der Ultrafiltrationsanlage im vergangenen Kalkulationszeitraum eingeplant, wurde jedoch nicht durchgeführt, ebenso wenig wie die Sanierung der Dolinen.

Für die Aktivkohlefilteranlage sollen die Gebäudeteile 2016 fertiggestellt werden, die Anlagenteile folgen in 2017. Zuwendungen sind für den Bau nicht zu erwarten. Der Wasserpreis wird daher ab Januar 2016 pro Kubikmeter 1,20 Euro betragen (bislang 1,12 Euro), die Gebühr für Bauwasser wird von 2,24 Euro auf 2,40 Euro pro Kubikmeter angehoben.

„Weiter hochwertiges Wasser“

„Wir wollen die Filteranlage bauen, um weiter qualitativ hochwertiges Wasser liefern zu können“, beantwortete Lang die Frage von Verbandsrat Josef Seitz, der wissen wollte, warum die Anlage erforderlich sei, ohne die Anlage könnte ja der Wasserpreis auch gesenkt werden.

Keinen Aufschub duldet die Ausweisung des Wasserschutzgebietes Hallerbrunnen, informierte der Verbandsvorsitzende, das Wasserwirtschaftsamt erwarte hierzu die Vorlage detaillierter Angaben. Bereits seit 1958 sei über die Ausweisung diskutiert worden, 1991 habe es einen Beschluss dazu gegeben, erinnerte Lang, „wir wollen das nicht weitere 40 Jahre aufschieben“. Für Einbußen der Landwirte sind Ausgleichszahlungen vorgesehen.

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