Weg frei für Dorferneuerung in Alfalterbach

25.1.2018, 10:22 Uhr
Weg frei für Dorferneuerung in Alfalterbach

© Foto: Gemeinde Deining

Eingangs der Sitzung kritisierte Gemeinderätin Gaby Feierler-Egner (SPD) rückblickend auf den Neujahrsempfang der Gemeinde in der Schulaula: "Der Neujahrsempfang sollte nicht zu einer Veranstaltung der CSU werden. Grußworte sind in Ordnung, aber kein Wahlkampf." Dazu Bürgermeister Alois Scherer (CSU): "Ich nehme das zur Kenntnis."

Das Dorf Großalfalterbach ist laut Scherer seit einigen Jahren für die Dorferneuerung angemeldet. Jetzt sei vom Amt für Ländliche Entwicklung grünes Licht für die Einleitung der Maßnahme signalisiert worden. Der Bürgermeister skizzierte den möglichen Ablauf. Im kommenden Frühjahr werde demnach eine Auftaktveranstaltung zur Dorferneuerung stattfinden. Die Bürger würden hierbei über den Verfahrensablauf informiert. Im Anschluss könnten Interessierte und Entscheidungsträger ein zweitägiges Dorferneuerungsseminar besuchen. Im nächsten Schritt werde dann ein Arbeitskreis in enger Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro die einzelnen Projekte erarbeiten.

"Der so erarbeitete Dorferneuerungsplan muss so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass die Maßnahmen im Winter 2018/2019 ausgeschrieben werden können", sagte Scherer. Die Baudurchführung aller Projekte solle dann in 2019 erfolgen. Die Kosten für das Gesamtprojekt Dorferneuerung schätzte der Bürgermeister vorläufig und unverbindlich auf rund 550 000 Euro. Die Dorferneuerungsmaßnahme werde mit 50 Prozent Zuschuss gefördert.

Nach Ansicht der SPD-Gemeinderäte Axel Nährig aus Großalfalterbach und Josef Weidinger aus Pirkach dürfe im Zuge der Dorferneuerung keine bewirtschaftete Einrichtung geplant werden, die sozusagen einen Gegenpol beziehungsweise eine Konkurrenz zum bestehenden Schützenhaus darstelle. "Eure Bedenken werden in den Dorferneuerungsprozess mit einfließen", versicherte Scherer.

Der Gemeindeteil Sternberg sei laut Scherer aktuell im Flächennutzungsplan als Ansammlung von Einzelgehöften, die sich durch einzelne Ansiedlungen mittlerweile zu einer sogenannten Streubebauung entwickelt hat, zu sehen. Der Status als Außenbereich sei jedoch nach wie vor gültig und reguliere die weitere mögliche Bebauung mit einem strengen Prüfungsmaßstab. Die Gemeinde könnte jedoch durch den Erlass einer Außenbereichssatzung klarstellen, dass zusätzlich zu der in Sternberg bereits vorhandenen Bebauung, innerhalb eines in der Satzung festgelegten Bereiches, weitere (Wohn-)Bebauung ohne Vorliegen von Privilegierungs-Gründen ermöglicht werde.

Erster Schritt

Die Vorschriften über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden für das vereinfachte Verfahren seien analog anzuwenden, bevor die Satzung in Kraft gesetzt werden könne. Als erster Schritt sei aber auch hier der Aufstellungsbeschluss zu fassen. Das geschah einstimmig.

Die Gemeinde hat in den letzten Monaten entlang der Staatsstraße 2660 auf einer Länge von 2255 Metern einen Geh- und Radweg errichtet. Die Planung, der Grunderwerb und der Neubau wurden dabei gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz auf die Gemeinde übertragen. Auch die gesamte finanzielle Abwicklung einschließlich des Förderverfahrens wird durch die Gemeinde durchgeführt. Zur Regelung der künftigen Verpflichtungen an dem Radweg ist der Abschluss einer Vereinbarung erforderlich. Baulast und Eigentum an dem Weg würden dem Freistaat obliegen. Die Unterhaltungslast und die Verkehrssicherungspflicht hätte die Gemeinde. Das Gremium stimmte der Vereinbarung zu.

Abschließend für 17 Bauvorhaben in der Gemeinde Deining das gemeindliche Einvernehmen. Darunter waren sieben neue Wohnhausbauten, unter anderem in den neuen Baugebieten, sowie der Umbau und die Erweiterung des Gemeindebauhofes in der Bahnhofstraße.

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