Weniger Scheidungen im Landkreis Neumarkt

5.8.2018, 15:54 Uhr

Die absolute Zahl der Scheidungen liegt damit um 13 niedriger als 2016. Was voll im Bayerntrend ist, da sank die Zahl der Scheidungen um 1535 von 24 134 auf 22 599-mal leise Servus.

Von den Ehefrauen kamen nach den Daten des Landesamtes für Statistik bayernweit 48,50 Prozent und damit weniger als die Hälfte der Scheidungsanträge (mit oder ohne Zustimmung des Mannes, meistens aber mit). Da hat sich das Verhalten der Männer recht stark verändert: Im Jahr 2000 wollten noch mit fast 58 Prozent mehr Frauen als Männer einen Schlussstrich ziehen. Im Kreis Neumarkt kamen 44,95 Prozent der Anträge von Frauen (Jahr 2000: 50,83 Prozent).

Weiter aufgeschlüsselt, stellten in 98 Fällen im Kreis Neumarkt die Frauen den Scheidungsantrag mit Zustimmung des Mannes, in keinem Fall ohne. Bei den Männern hatten 89 Antragsteller die Zustimmung der Frau, einer nicht. Und in 30 Fällen stellte das Noch-Ehepaar gleich gemeinsam den Antrag, Ex-Ehepaar zu werden.

Widerstand ist zwecklos

Wer seine Zustimmung gibt oder verweigert ist egal, wenn es um die Durchsetzung einer Scheidung geht: Widerstand ist zwecklos. Ein Partner kann die Trennung maximal drei Jahre verhindern, die Regeltrennungszeit beträgt ein Jahr. Im Juristen-Deutsch: "Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Ehescheidung zustimmt", so lautet Paragraph 1566 BGB.

Widerspricht ein Ehegatte der Ehescheidung nach Ablauf des Trennungsjahrs und findet er einen Richter, der keine Tatsachen dafür feststellen kann, dass die Ehe gescheitert ist, kann diese gegen den Willen eines Ehegatten erst nach drei Jahren geschieden werden. Aber dann ist Schluss. Rosenkriege verhindert das sicher nicht.

Von den 218 Scheidungen im Kreis Neumarkt erfolgten 189 nach einjähriger Trennung. In 28 Fällen sträubte sich ein Ex-Partner drei Jahre lang, wieder als Single oder alleinerziehende Mutter beziehungsweise alleinerziehender Vater durchs Leben zu gehen. Der Rest sind Spezialfälle, in denen das Familiengericht aufgrund besonderer Umstände das Scheitern einer Ehe feststellt. Sind Kinder da, dann gilt, dass es grundsätzlich beim gemeinsamen Sorgerecht bleibt. Im Scheidungsverfahren ist deshalb das Sorgerecht kein Thema mehr, das Gericht entscheidet nicht darüber. Es sei denn, einer oder beide Ehegatten beantragen dies ausdrücklich.

Elektronisch auf der Suche

Was die Frauen in der Hinterhand haben, wenn sie den Männern tschüss sagen oder umgekehrt, weiß keiner. Aber dass elektronische Portale die Suche nach Lebensabschnittsgefährtinnen und -gefährten immens vereinfachen, steht außer Frage. Und da Frauen bei einem Dating-Portal nach eigenen Angaben im Schnitt 42,6 Jahre und die Jungs 40,9 Jahre sind, verlieben sich dort wohl nicht nur Singles — auch wenn Mann oder Frau von der oder dem derzeitigen gerade die Nase voll haben.

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