Zigarette an der Wange ausgedrückt

18.8.2015, 13:19 Uhr

Alle Beteiligten waren betrunken, es ist nicht viel passiert, niemand hat einen dauerhaften Schaden davon getragen und das so genannte Opfer hatte auch ausdrücklich kein Interesse mehr an einer strafrechtlichen Verfolgung. Entsprechend wertete Richter Rainer Würth das von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eingeleitete Verfahren. Er stellte es ein.

Die Kosten übernimmt die Staatskasse. Der 23 Jahre alte Angeklagte muss seine Auslagen für die Anwältin selbst bezahlen. Das Verfahren gegen den gleichaltrigen Kontrahenten, der gewiss auch zugelangt hat, wurde übrigens gar nicht aufgenommen.

Alte Rivalen

Es war zu fortgeschrittener Stunde im Februar dieses Jahres, als es in der Sporthalle in Dietfurt zu ersten Reibereien zwischen zwei Gruppen angetrunkener junger Männer kam, die sich schon seit Jahren kennen, aber nicht lieben.

Der Angeklagte erinnerte sich, dass er angerempelt wurde und einen Schlag mit einem Helm gegen den Kopf bekommen hatte. Das habe sich freilich mit einem Beutel Eis ganz gut behandeln lassen. Allerdings schreckte ihn die Kopfverletzung. Denn vor drei Jahren war er bei einer Schubserei unglücklich gestürzt und hatte sich einen Schädelbruch zugezogen, unter dem er immer noch leidet.

Gezielt oder Zufallstreffer?

Beim Gang zur Toilette begegnete er seinem Widersacher erneut. Dabei soll er ihm laut Anklageschrift eine Zigarette auf der Backe ausgedrückt haben. „Kann sein“, räumte der Beschuldigte ein, aber Absicht sei das nicht gewesen, halt beim Gerangel möglicherweise passiert. Auch den Faustschlag auf die Nase, den er seinem Kontrahenten wenig später verpasst haben soll, will er nicht gezielt ausgeteilt haben.

Das Opfer, das als Zeuge aussagte, bestätigte das mehr oder weniger, anders als bei der ersten Aussage bei der Polizei. Er könne sich nur noch an eine Rauferei erinnern, aber an keine Details und auch nicht, wer damit angefangen hatte.

,Halten Sie sich an die Wahrheit‘

Derartige Erinnerungslücken hatte auch ein weiterer Zeuge der Anklage. Dem gab Richter Würth angesichts einer detaillierten, aber ins sich nicht logischen Aussage bei der Polizei mit auf den Weg, sich künftig besser an die Wahrheit zu halten. Heute wolle er sich nicht darauf stürzen, ob da vielleicht eine Falschaussage vorgelegen haben könnte.

So einigten sich Anwältin Ulrike Vester und Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam in einer kurzen Unterbrechung darauf, dem Vorschlag Rainer Würths zuzustimmen, das Verfahren einzustellen.

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