Zoll stellt fest: Mindestlohn wird oft nicht gezahlt

22.9.2018, 09:46 Uhr
Zoll stellt fest: Mindestlohn wird oft nicht gezahlt

© Foto: Bundesfinanzverwaltung

Die beim Hauptzollamt Regensburg eingesetzten Beamten leiteten gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 16 Strafverfahren sowie fünf Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Mindestlohngesetz ein.

An den beiden Tagen haben insgesamt rund 6 000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32 000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4 500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe. Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch.

In 3 291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und auf den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

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