NSU: Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes verurteilt

11.7.2018, 10:21 Uhr
Nach fünf Jahren Verhandlungsdauer fiel am Mittwoch das Urteil: Beate Zschäpe wird wegen Mittäterschaft im NSU-Prozess verurteilt.

© AFP/MICHAELA REHLE Nach fünf Jahren Verhandlungsdauer fiel am Mittwoch das Urteil: Beate Zschäpe wird wegen Mittäterschaft im NSU-Prozess verurteilt.

Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Entlassung für die Verurteilte schwerer zu erreichen. Zschäpes Verteidiger haben gegen das Urteil allerdings Revision eingelegt. Somit wird der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen.

Sie wurde zudem wegen Mittäterschaft an zwei Bombenanschlägen, 15 Raubüberfällen, einem Mordanschlag auf zwei Polizeibeamte und die Brandlegung in der NSU-Wohnung in Zwickau verurteilt. Den Nürnberger Anschlag hatte erst im Prozess der Mitangeklagte Carsten S. aufgedeckt. Die Bundesanwaltschaft ermittelte den Fall letztlich nicht mehr aus, da die bereits angeklagten Morde und Sprengstoffanschläge ausreichend waren.

Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben wurde als Waffenbeschaffer für den NSU zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht sprach ihn der Beihilfe zum Mord schuldig. Der Mitangeklagte Holger G. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, André E. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren und sechs Monaten, Carsten S. zu drei Jahren Jugendstrafe.

Zschäpe stand mehr als fünf Jahre vor dem Staatsschutzsenat des Münchener Landgerichts. Die Bundesanwaltschaft war überzeugt davon, dass sie die Ceska-Mordserie nicht nur befürwortet, sondern auch maßgeblich unterstützt hat. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hatten zwischen September 2000 und und April 2006 neun Geschäftsleute türkischer und griechischer Abstammung mit einer Pistole vom Typ Ceska 83 an ihren Arbeitsstätten ermordet. Im April 2007 erschossen sie außerdem eine 22-jährige Polizistin. Danach brach die Mordserie ab.

Schon in ihrer Anklageschrift und später nochmals in ihren Plädoyers hatten die Vertreter der Bundesanwaltschaft argumentiert, Zschäpe habe mit ihrem Verhalten dafür gesorgt, dass Böhnhardt und Mundlos nicht nur eine sichere Unterkunft finden, sondern auch ihre Mordserie ungestört organisieren und durchführen konnten. Zschäpe hatte die Tarnung der drei vor den Nachbarn aufrecht erhalten mit diversen Alias-Namen und die gesamte Logistik übernommen bis hin zur Verwaltung des Geldes.

Das reicht für einen Schuldspruch als Mittäterin. Da Zschäpe an keinem einzigen der Tatorte auch nur gesichtet worden ist, musste das Gericht in einem aufwendigen und zeitraubenden Verfahren alle Indizien prüfen, die für und gegen ihre maßgebliche Rolle sprechen. Am Ende wogen offensichtlich die Fakten für eine Mittäterschaft deutlich schwerer.

Drei der zehn Tatorte liegen in Nürnberg, zwei in München. Deshalb war der Münchener Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht für das Verfahren zuständig. Der Prozess zog sich über 437 Verhandlungstage mit mehr als 650 Zeugen, Gutachtern und Sachverständigen.