NSU-Prozess: Befangenheitsantrag gegen Richter abgelehnt

7.2.2018, 16:40 Uhr
Die Schlussplädoyers im NSU-Prozess um die Hauptangeklagte Beate Zschäpe können fortgesetzt werden.

© dpa Die Schlussplädoyers im NSU-Prozess um die Hauptangeklagte Beate Zschäpe können fortgesetzt werden.

 Nach zwei Wochen Stillstand und einem abgelehnten Befangenheitsantrag gegen die Richter sind die Plädoyers im Münchner NSU-Prozess weitergegangen. Ein Streit um neue Beweise, die die Verteidiger des mitangeklagten mutmaßlichen Waffenbeschaffers Ralf Wohlleben verlangten, hatte das Verfahren am Oberlandesgericht München zuvor blockiert.

Die Anwältin der Tochter des 2001 in München ermordeten Obst- und Gemüsehändlers Habil Kilic schilderte am Mittwoch, wie massiv die Tat das damals 12-jährige Mädchen aus der Bahn warf. So habe die Tochter zusammen mit der Mutter die Blutlache in dem Geschäft beseitigen müssen, in der der ermordete Vater gelegen hatte, sagte die Münchner Rechtsanwältin Barbara Kaniuka. Das Geschäft habe die Mutter nicht weiterführen können. Die Wohnung gleich daneben hätten Mutter und Tocher nicht ertragen.

Polizei habe "dunkle Seite" bei Opfer gesucht

Die Polizei habe partout eine "dunkle Seite" beim ermordeten Vater gesucht und sei mit Drogenspürhunden durch die Wohnung gegangen. In der Schule sei das Mädchen als "Sicherheitsrisiko" angesehen worden. Die Direktorin habe der Mutter nahegelegt, die Tochter woanders unterrichten zu lassen.

Damit sind die Plädoyers der Nebenkläger annähernd beendet. Für Donnerstag sind noch die Vorträge von zwei Opferfamilien und deren Anwälte geplant, darunter die Witwe und die Töchter des ebenfalls in München ermordeten Theodoros Boulgarides. Danach sollen die Verteidiger plädieren. Allerdings sind hier wiederum Verzögerungen absehbar. Einige Anwälte aus der Verteidigergruppe beantragten vor den ersten ihrer Schlussvorträge eine Bedenkpause.

Gericht lehnte Zeugen ab

Der Prozess war wegen eines Streits um einen Beweisantrag des mutmaßlichen NSU-Waffenbeschaffers Ralf Wohlleben zwei Wochen lang nicht vorangekommen. Wohllebens Verteidiger hatten zwei Männer benannt, die statt Wohlleben die Mordwaffe der NSU-Terroristen vom Typ "Ceska" beschafft haben könnten. Der Staatsschutzsenat des Münchner Oberlandesgerichts lehnte es aber ab, diese beiden Männer als Zeugen zu hören.

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Nach Überzeugung der Anklage war sie Mittäterin an den zehn Morden des "Nationalsozialistischen Untergrunds", von denen neun aus fremdenfeindlichen Motiven und immer mit derselben "Ceska"-Pistole verübt worden sein sollen. Wohlleben soll diese Pistole besorgt haben und ist dafür wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Für ihn fordert die Bundesanwaltschaft zwölf Jahre Gefängnis.