NSU-Prozess: Simsek starb im Kugelhagel

23.7.2013, 19:48 Uhr
NSU-Prozess: Simsek starb im Kugelhagel

© Fengler

Anschließend wurde ein Experte des Landeskriminalamts angehört, der Gutachten zum Schussverlauf erstellt hatte. Die Tat dauerte nach seiner Einschätzung 10 bis 15 Sekunden. Nicht eindeutig klären ließ sich, ob ein oder zwei Schützen auf das wehrlose Opfer feuerten. Klar ist, dass zwei unterschiedliche Pistolen verwendet wurden – die „Ceska“-Pistole Kaliber 7,65 mm, die zu einer Art Markenzeichen der Terroristen wurde, und eine kleinere Pistole der Marke „Bruni“, Kaliber 6,35 mm.

Der Lieferwagen, in dem Simsek erschossen wurde, sei nach seiner Einschätzung zu klein, als dass zwei Täter sich gleichzeitig darin aufgehalten hätten, sagte der Experte. „Eher nacheinander - vielleicht zuerst einer mit der 7,65, dann der andere mit der 6,35.“ Zwei Tage nach dem Attentat vom 9. September 2000 starb Simsek im Krankenhaus.

Im Prozess angeklagt sind Beate Zschäpe als mutmaßliche Mittäterin des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) sowie vier Helfer und Unterstützer. Der Gruppe werden neun Morde an Geschäftsleuten türkischer und griechischer Herkunft zur Last gelegt, außerdem der Mord an einer Polizistin sowie zwei Sprengstoffanschläge.

Für Verwunderung sorgte bei Vertretern der Nebenklage, dass der LKA-Experte fast zwei Jahre für die Erstellung seines ersten Gutachtens brauchte. Er konnte sich nicht mehr genau erinnern, warum es so lange gedauert hatte, verwies aber darauf, dass die Abteilung „sehr stark ausgelastet“ sei. „Diese Untersuchung ist dann etwas zurückgestellt worden, weil andere Dinge vordringlich waren.“

Zschäpe belastet

Außerdem befasste sich das Gericht weiter mit den Aussagen des Angeklagten Holger G. aus dem Ermittlungsverfahren. Der 38-Jährige gilt als einer der wichtigsten Zeugen der Anklage. Er hatte unter anderem zugegeben, eine Waffe zu den untergetauchten Neonazis transportiert zu haben, und den gleichfalls angeklagten Ralf Wohlleben als Auftraggeber genannt. Seine Aussagen über die Rolle von Beate Zschäpe belasten die Hauptangeklagte.

Im Prozess hatte G. allerdings nur eine vorbereitete Erklärung verlesen. Das Gericht führt deshalb seine früheren Aussagen ein, indem es die Beamten als Zeugen hört, die G. im Ermittlungsverfahren vernommen hatten. Beate Zschäpes Verteidiger bemängelten, diese hätten lediglich bestimmte Formulierungen wörtlich protokolliert; andere Äußerungen habe ein BKA-Beamter als „nicht protokollierungswürdig“ bezeichnet. „Wie sich Herr G. tatsächlich geäußert hat, kann in dieser Hauptverhandlung nicht mehr nachvollzogen werden“, sagte Verteidiger Wolfgang Heer.

Vertreter der Nebenklage bezeichneten die Aussagen zu den tatsächlichen Ereignissen hingegen als „glaubhaft“ und „konsistent“. Hingegen habe G. sein Wissen über die drei mutmaßlichen Terroristen und seine eigene Zugehörigkeit zur rechten Szene heruntergespielt.

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