NSU: Staatsanwaltschaft zieht Anklage gegen Kripomann zurück

11.8.2015, 07:54 Uhr
Die Staatsanwaltschaft München I hat ihre Anklage gegen den Kriminalbeamten wegen falscher uneidlicher Aussage zurückgezogen.

© Michael Reichel/dpa Die Staatsanwaltschaft München I hat ihre Anklage gegen den Kriminalbeamten wegen falscher uneidlicher Aussage zurückgezogen.

Das geht aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage des SPD-Rechtsexperten Franz Schindler hervor.

Der Rosenheimer Kriminalhauptkommissar Konrad P. hatte im Juni 2013 bei seiner Zeugenbefragung eine Schockwelle in der Fachwelt ausgelöst. Denn P. behauptete, er habe den Namen der Terrorgruppe NSU schon 2007 bei einer Dienstbesprechung der SoKo «Bosporus» zum ersten Mal gehört.

Bis dahin hatten die Sicherheitsbehörden betont, jahrelang nichts von der Existenz einer rechtsextremen Terrorgruppe gewusst zu haben. Nun stand der Verdacht im Raum, dass die Existenz der Neonazi-Terroristen zwar bekannt war, die Spur aber nicht weiter verfolgt wurde. Das hätte eine noch größere Blamage für die Ermittler bedeutet, die die NSU-Serie von zehn Morden nicht hatten aufklären können.

Allerdings widersprach ein Kollege des Mannes dessen Darstellung noch am gleichen Tag. Bei einer Gegenüberstellung blieben beide bei ihrer jeweiligen Darstellung. Die Staatsanwaltschaft München I verdächtigte P. anschließend der Falschaussage und klagte ihn im August 2014 an.

Rechtsexperte kritisiert Staatsanwaltschaft

Zwischenzeitlich hatte es jedoch Hinweise gegeben, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits 2005 im Besitz einer Daten-CD mit Hinweisen auf den NSU war. Die Staatsanwaltschaft ließ deswegen nachermitteln - und kam im März zu dem Schuss, dass eine Verurteilung P.s «aufgrund der verbleibend Unsicherheiten» nicht mehr hinreichend wahrscheinlich sei.

Die Besprechungen, Telefonate und Gespräche lägen bereits acht Jahre zurück. «Eine valide Erkenntnisgewinnung erscheint nicht mehr möglich», heißt es in dem Schreiben. Deswegen habe die Staatsanwaltschaft bereits im März das Verfahren eingestellt.

SPD-Rechtsexperte Schindler sieht das kritisch. «Die Staatsanwaltschaft macht einen Rückzieher, statt den Sachverhalt aufzuklären», sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Landtag. «Die Begründung, warum das Verfahren eingestellt wurde, ist nicht so überzeugend.» Schindler will zudem wissen, warum nur gegen P. ermittelt wurde - nicht aber gegen den Kollegen, der möglicherweise ebenso falsch ausgesagt hatte.

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