19. April 1966: Debatte um den Kanal

19.4.2016, 07:00 Uhr
19. April 1966: Debatte um den Kanal

© Gerardi

In der mündlichen Verhandlung zum Planfeststellungsverfahren führte wie bei der Hafendebatte am 22. November im Rathaus Oberregierungsrat Heinz Triftshaeuser vom Landratsamt Fürth geschickt Regie. Ringsherum saßen Sachverständige, Vertreter der Behörden – vom Wasser- und Schiffahrtsamt bis zum Staatsforst, von der Hafenbauverwaltung bis zur Stadt Nürnberg – und die Kronjuristen der vom Kanalbau Betroffenen.

19. April 1966: Debatte um den Kanal

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Sie alle waren mit einem Päckchen Einwände gekommen, die sich nicht immer unter einen Hut bringen ließen. So muß das Fürther Landratsamt, das als Wasserrechtsbehörde bestellt worden ist, die Entscheidung treffen. Die Haltung Nürnberg beginnt mit der Schleuse südlich des Rüsternweges mit deren Hilfe der 9,40 Meter große Wasserspiegelunterschied gegenüber der westlich davon anschließenden Haltung Kriegenbrunn überwunden wird. Nach der Schleuse – ein 190 Meter langes und 12 Meter breites Bauwerk – beginnt die freie Strecke, die sich von 90 auf 60 Meter verjüngt.

Auf der gesamten Länge entsteht am Ostufer ein zehn Meter breiter Liegeplatz mit einer Wassertiefe von 3,50 Meter, während die Tiefe des Fahrwassers 4,25 Meter betragen wird. Im Bereich des Staatshafens Nürnberg mißt schließlich die Breite des Wasserspiegels 80 Meter: 10 Meter Liegeplatz an der Ostseite, 50 Meter Fahrwasser und ein 20 Meter breiter Liegeplatz an der Lände.

Zu den Plänen der Rhein-Main-Donau AG (RMD) gab es viele Bedenken und Vorschläge. Die EWAG eröffnete das stundenlange Feilschen um die Vorteile wegen der Versorgungsleitungen, die die Großschiffahrtsstraße kreuzen: Stromkabel, die Ferngasleitung nach Weißenburg, die Wasserleitung nach Weißenburg und – freilich erst später – die Fernwasserleitung von der Donau. Kam noch in früher Vormittagsstunde rasch eine Einigung zustande, so wurden die Gespräche am grünen Tisch zäher, als Rechtsanwalt Dr. Friedrich von Herford für den Landesschutzverband der Rhein-Main-Donau-Kanalanlieger und einige Klienten aus dem Kanalgebiet die Wünsche vorbrachte und Oberbaudirektor Karl Schaller, der Leiter des Tiefbauamtes, für die Stadt Nürnberg in die Arena trat.

Wenn auch gestern noch keine Entscheidung fiel, so wird sich die Stadt doch noch „unter vier Augen“ mit der Rhein-Main-Donau AG einigen, soweit es um die beiden Brückenbauten für die neue Bundesstraße 2 und die nördliche Hafenstraße über den Schiffahrtsweg oder um den Hafensammler geht, der unter dem Kanal hindurchgetrieben werden muß. Auch mit der Verbindung des Schwarzengrabens und des Brückengrabens – beide werden auseinandergeschnitten – scheint sich der Bauherr befreunden zu können.

Dazu buchte die Staatsforstverwaltung, die wegen der möglichen Auswirkungen des gesenkten Grundwasserspiegels auf den Waldbestand ihre Bedenken vorgebracht hatte, einen Erfolg. Es soll nach der besten Möglichkeit gesucht werden, damit das Wild, das versehentlich ins Wasser gerät, auch wieder aufs Trockene gelangen kann.

Bei dieser Gelegenheit blühte – wie häufig an diesem Tag – der Flachs. Nur gegen Ende des ersten Verhandlungstages wurde es ernst, weil das Landesamt für Gewässerkunde wegen des hohen Sulfatgehaltes des Wassers – „Das wird sich für die Nase bemerkbar machen“ – ein besonderes Betonrezept empfahl, einen Rat, den die Bauherrn mit dem Hinweis auf ihre langjährige Erfahrung fehl am Platze empfanden. Auch im Zwiegespräch mit der Landeshafenverwaltung – es ging um die konstante Stauhöhe im Hafen und die Verschmutzung durch Abwässer – war mit ihnen nicht gut Kirschen essen, obgleich durch eine mögliche zweiseitige Vereinbarung die Einwände unter Umständen bald aus der Welt geschafft sind.

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