30-Euro-Knöllchen! Dieser "Netto"-Parkplatz kann teuer werden

5.2.2016, 05:59 Uhr
30-Euro-Knöllchen! Dieser

© Foto: Thomas Correll

Rebecca K. fiel aus allen Wolken: Wie schon so oft kaufte die Unternehmerin vor ein paar Tagen im "Netto" an der Fürther Straße 199–201 ein. Als sie zu ihrem Skoda zurückkehrte, leuchtete ihr ein gelbes Ticket der Stuttgarter Firma "Park & Control" entgegen. 30 Euro solle Rebecca K. überweisen. Weil sie ihr Auto ohne Parkerlaubnis auf dem Parkplatz abgestellt habe. Das stehe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von "Park & Control" für das Areal.

Tatsächlich hat der Stuttgarter Parkraum-Bewirtschafter den Netto-Parkplatz seit etwa einem halben Jahr gemietet. Blaue Schilder an den Zufahrten und auf dem Areal künden von den Regeln: Parken nur mit Parkscheibe und für maximal eine Stunde. Ohne Scheibe werden 30 Euro fällig, falsch abgestellte Fahrzeuge, etwa ein Motorrad auf einem Autoparkplatz, werden mit zehn Euro "gesühnt“, wer sein Vehikel behindernd abstellt wird nach den AGB 35 Euro zur Kasse gebeten.

Eine Abzocke der Netto-Kunden? Selbstverständlich nicht, verlautet es aus der Unternehmenszentrale in Maxhütte-Haidhof (zwischen Schwandorf und Regensburg). Nicht der Discounter Netto, sondern der Vermieter des Areals habe "Park & Control" mit der Verteilung von "Knöllchen" auf dem Parkplatz beauftragt. "Um unseren Netto-Kunden an diesem stark frequentierten Standort einen Parkplatz garantieren zu können." Für Kunden, die nachweislich in dem Discounter eingekauft und dennoch ein Ticket kassiert hätten, setze sich Netto für eine Kulanzlösung ein: Die Kunden müssten lediglich den Kassenbon des aktuellen Einkaufs bei Netto vorzeigen.

Rebecca K. hat da eine andere Erfahrung gemacht. Sie musste sich nach eigener Schilderung an die Hotline von "Park & Control" wenden, wo sie an eine "ausgesprochen patzige Dame" geraten sei. Die Auskunft dort: Die 30 Euro würden ihr "aus Kulanz einmalig" erlassen, wenn sie den Kassenzettel bei der Stuttgarter Firma einreiche. Kundenorientierung sieht anders aus, meint die Unternehmerin.

Zahlreiche Kundenbeschwerden

Allein während ihres Einkaufs hätten "sieben oder acht weitere Autos" auf dem Parkplatz an der Fürther Straße Tickets erhalten, so Rebecca K. weiter, die auch von zahlreichen Kundenbeschwerden berichtet. Auf die Anfrage der Lokalredaktion zu diesen Beschwerden geht Anna Pavlik von der Netto-Unternehmenskommunikation nicht ein.

Rechtlich ist das Vorgehen von "Park & Control" wohl zulässig. Der Bundesgerichtshof entschied im Juni 2009, dass Kraftfahrzeuge, die auf fremden Grundstücken unbefugt abgestellt wurden, sogar abgeschleppt werden dürfen und nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden müssen (Aktenzeichen V ZR 144/08). Unerlaubt parken Verkehrsteilnehmer spätestens dann, wenn ein entsprechendes (gut sichtbares) Schild das Parken oder Halten auf dem privaten Grundstück verbietet – oder regelt.

Der Eigentümerin des Netto-Parkplatzes, die Neuköllner Kaufhaus-Beteiligungs-Gesellschaft mit Sitz in Nürnberg, beschert das Modell offenbar zusätzliche Einnahmen. Ihr gehört auch das Gebäude des Netto-Marktes. Die Bewirtschaftung des Parkplatzes hat sie vertraglich an "Park & Control" vergeben, so die Auskunft der Beteiligungs-Gesellschaft. Der Stuttgarter Parkraum-Bewirtschafter wiederum verdient durch die "Vertragsstrafen" wie die "Knöllchen" formalrechtlich genannt werden. Deren Höhe rechtfertigt "Park & Control" auf seiner Internet-Seite mit dem Argument, man müsse kostendeckend arbeiten.

Wie man sich gegen solch horrende "Parkgebühren" schützen kann? Immer die Parkscheibe ins Auto legen, rät Rebecca K. Oder woanders einkaufen.

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