42-Jähriger wollte Kollegin misshandeln, töten und essen

26.6.2017, 14:34 Uhr

Alleine hatte sich der 42-Jährige die Tat nicht zugetraut – deshalb suchte er über das Internet nach Mitstreitern. Nicht einmal zwei Stunden nach der Veröffentlichung des ersten Textes meldete sich ein Interessent bei dem Nürnberger.  In einem weiteren Text bot der Angeklagte auch Geld für eine Frau an, die er essen kann.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann öffentliche Aufforderung zur Straftat vor; zu Prozessbeginn hatte er über seinen Strafverteidiger Jochen Horn erklären lassen, sich ausführlich und umfassend  zu den Vorwürfen zu äußern. Der Rechtsanwalt beantragte daraufhin, die Öffentlichkeit während der Hauptverhandlung auszuschließen, die Strafkammer gab dem Antrag statt. 

Das Gerichtsverfassungsgesetz lässt den Ausschluss der Öffentlichkeit  für die Hauptverhandlung oder  auch nur einen Teil davon zu, wenn das Verfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt, allein oder neben einer Strafe, zum Gegenstand hat.

Laut Anklage veröffentlichte der 42-Jährige im vergangenen Sommer im Internet zwei Texte, in denen er Männer suchte, die ihm helfen sollten, eine Kollegin zu misshandeln und zu töten. Anschließend wolle er die Frau "verspeisen", schrieb der Mann. In seinen Texten bezeichnete er sich selbst als „Kannibale“. Schon seit Ende 2015 habe der Mann diese Fantasie gehabt, heißt es in der Anklageschrift.

Zur Tat kam es nicht, der Nürnberger nahm aus freien Stücken Kontakt mit der Sexualambulanz auf und befindet sich bereits seit Oktober 2016 in einem forensischen Krankenhaus.