Anwalt verprügelt: Gas-Wasser-Installateur verurteilt

18.3.2017, 19:59 Uhr

Tom K. (Namen der Betroffenen geändert) ist groß und bullig. Wenn ein solcher Mann ausrastet, würden es die meisten wohl mit der Angst zu tun bekommen. "Ich dachte, er bringt mich um", erinnert sich Rechtsanwalt Bernd H. an den 6. April vergangenen Jahres. An diesem Tag ist Tom K. ausgerastet - dass das irgendwann passieren könnte, hatte sich bereits zuvor abgezeichnet.

Zur Vorgeschichte: Bernd H. hatte die Betreuung von Tom K.s betagten Vater übernommen und war somit auch für dessen Konto zuständig. Und von genau diesem Konto wollte Tom K. Geld haben. Das jedoch konnte Bernd H. dem 37-Jährigen nicht geben. Als Betreuer war es seine Aufgabe, das Geld zusammenzuhalten und alles korrekt abzurechnen. Der Kontostand war ohnehin bereits im Minus. Mit der Argumentation wollte sich Tom K. jedoch nicht zufriedengeben. Immer wieder kam es zu Diskussionen, die gar in einem Hausverbot für den gelernten Gas-Wasser-Installateur gipfelten. Der jedoch wollte auch das nicht hinnehmen. Am 6. April mogelte er sich in die Kanzlei - es kam erneut zu einem Wortwechsel. Plötzlich verpasste Tom K. dem Betreuer seines Vaters einen Faustschlag - und gleich noch zwei heftige Ohrfeigen hinterher.

Die Bilanz: gebrochene Knochen

Der Anwalt ging zu Boden, Tom K. warf sich auf ihn, nahm ihn in den Schwitzkasten und würgte ihn so stark, dass Bernd H. einen kurzen Blackout hatte. Der Empfangstresen der Kanzlei ging zu Bruch. Eine Kollegin verpasste Tom K. eine Ladung Pfefferspray, ein Anwaltskollege eilte heran - und wurde ebenfalls in den Schwitzkasten genommen.

Die Bilanz: Bernd H. brach sich den Mittelfußknochen, erlitt etliche Prellungen. Sein Kollege hatte ebenfalls Schmerzen. "Dafür wären gut und gerne auch drei bis vier Jahre Freiheitsstrafe denkbar", sagt der Vorsitzende Richter Dieter Seyb - allerdings habe man die Strafe erheblich mildern müssen. Bis zum Ende des Jahres 2015 sei der Angeklagte ein völlig unbescholtener Bürger gewesen – dann habe er jedoch eine psychische Krankheit bekommen. Ein psychiatrischer Sachverständiger hat eine schizoaffektive Störung festgestellt. Es sei davon auszugehen, dass er weitere Straftaten begehen wird, wenn er nicht behandelt wird. Der Ankläger ging im Plädoyer davon aus, dass eine engmaschige Betreuung reicht, um eine Gefahr für die Allgemeinheit auszuschließen.

Dem folgte auch das Gericht. "Wenn sich Gleichartiges auch nur ansatzweise wiederholt, müssen Sie in ein psychiatrisches Krankenhaus", sagt Seyb. Das Gericht hat die Strafe zur Bewährung ausgesetzt – unter anderem unter der Bedingung, dass sich Tim K. regelmäßig mit einem Bewährungshelfer trifft und mindestens alle zwei Wochen einen Psychiater besucht. Die beiden Rechtsanwälte, die er in ihrer Kanzlei vermöbelt hat, darf er nicht mehr kontaktieren – sonst wird die Bewährung widerrufen.