Badeverbot im Main-Donau-Kanal: Geplanscht wird trotzdem

6.8.2014, 06:00 Uhr
Die Stadt Nürnberg drückt beide Augen zu, obwohl Baden im Kanal auf Stadtgebiet eigentlich verboten ist. (Symbolbild)

© dpa Die Stadt Nürnberg drückt beide Augen zu, obwohl Baden im Kanal auf Stadtgebiet eigentlich verboten ist. (Symbolbild)

Es war ein verzweifelter Kampf. Als der 56-Jährige in Gebersdorf in den Kanal gesprungen war, bekam er plötzlich gesundheitliche Probleme. Freunde wollten ihn aus dem Wasser ziehen. Doch die Rettung misslang, weil der Kanal an dieser Stelle nicht flach ausläuft, sondern von einer Mauer begrenzt wird. Am Ende konnte der 56-Jährige nur noch tot geborgen werden.

Baden ist im Main-Donau-Kanal innerhalb der Stadtgrenzen eigentlich verboten — aus Sicherheitsgründen, sagt Umweltreferent Peter Pluschke. So steht es in der Badeverordnung der Stadt.

Das Badeverbot gilt für alle Gewässer in Nürnberg mit Ausnahme des Kleinen Dutzendteichs. Theoretisch zumindest, denn vom Steg des Rudervereins in Katzwang springen regelmäßig Menschen in den Kanal. Auch im Pegnitztal-West steigt der eine oder andere an heißen Tagen ins Wasser. Wo kein Kläger, da kein Richter. „Die Verordnung wird nicht mit aller Schärfe vollzogen“, fährt Pluschke fort. Das könnte die Stadt personell auch gar nicht leisten.

Außerhalb der Stadtgrenzen sieht es schon wieder anders aus. Dort ist zumindest das Schwimmen im Main- Donau-Kanal nicht generell untersagt. Nur an besonders gefährlichen Stellen darf man nicht ins Wasser. Gemeint sind Schleusen, Wehre, Brücken, Liegestellen oder Häfen.

Leichtsinn und Unvernunft

Das Baden im Kanal sei allerdings generell nicht ohne Risiko, sagt Guido Zander, Leiter des Wasser- und Schifffahrtsamts. Schiffe hätten schließlich keine Möglichkeit auszuweichen. Außerdem entstehe eine gefährliche Strömung. Regelrecht in Lebensgefahr bringen sich Brückenspringer, weil immer wieder Treibholz im Wasser schwimmt, das nicht zu erkennen ist.

Leichtsinn, Unvernunft und das Ignorieren einfachster Baderegeln können zu tödlichen Badeunfällen führen. „Im Regelfall verhalten sich die Badenden aber vernünftig“, sagt Patrick Kutscheidt von der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) in Nürnberg.

Generell rät die DLRG, nie alleine oder unbeaufsichtigt schwimmen zu gehen und die eigene Leistungsfähigkeit nicht zu überschätzen. Und so verlockend es auch sein mag, sich sofort ins Wasser zu stürzen — es macht Sinn, sich abzukühlen, weil die unteren Wasserschichten kalt sein können. Das könne zu Unterkühlung und Krämpfen führen, warnt die DLRG.

Außerdem sollte man nie in unbekannte Gewässer springen. „Kopfsprünge im Ufer- oder Flachwasserbereich können lebensgefährlich sein oder schwerste, dauerhafte Schäden nach sich ziehen.“

Manchmal schützt allerdings selbst das Baden im bewachten Freibad nicht vor schweren Unfällen. Ein Zwölfjähriger ist im Westbad schwer verletzt worden, als ein Mann vom Sprungturm aus auf das Kind im Wasser gesprungen ist. Entgegen der ersten Meldung der Polizei war der Turm zu diesem Zeitpunkt doch nicht gesperrt. Obwohl das Landeskriminalamt mittlerweile eine Belohnung in Höhe von 500 Euro ausgesetzt hat für Hinweise auf den Unfallverursacher, hat die Polizei nach wie vor keinerlei Anhaltspunkte, um wen es sich gehandelt haben könnte.

Besonders tragisch ging auch ein Badeunfall in einem Swimmingpool auf einem Privatgrundstück im Nürnberger Westen aus. Eine 70-Jährige starb im Becken — vor den Augen ihres Mannes. Er ist schwerbehindert und hatte ihr nicht helfen können.

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