Bei Rehhof ist die Jagd jetzt verboten

11.6.2013, 07:00 Uhr
Nach einem tödlichen Schuss auf einen Hund wurde nun die Jagd im Gebiet bei Rehhof verboten.

© dpa Nach einem tödlichen Schuss auf einen Hund wurde nun die Jagd im Gebiet bei Rehhof verboten.

Mitte Dezember 2012 hatte Jagdpächter S. von seinem Hochsitz am Schnakenwinkelweg aus eine Hovawart-Hündin mit einem gezielten Schuss niedergestreckt. In der Folge machte der 74-Jährige geltend, er habe die Hündin für einen Fuchs gehalten. Ermittler der Polizeiinspektion Ost kamen nach intensiven Recherchen offenbar zu einem anderen Schluss. Der Jäger erhielt einen Strafbefehl, legte dagegen Einspruch ein – und zog jetzt gleichsam in letzter Minute zurück. Die für heute Vormittag vor dem Amtsgericht terminierte Gerichtsverhandlung fällt damit aus. Stattdessen wirkt der Strafbefehl mit einer Geldstrafe gegen den Rentner.

Das Ordnungsamt hätte dem 74-Jährigen jetzt den Jagdschein entziehen müssen. Dem kam der Jäger zuvor: Er lieferte beide Dokumente bereits in der zweiten Mai-Hälfte bei der Behörde ab, sagte Ordnungsamts-Leiter Robert Pollack gestern auf Anfrage. Das Jagdrevier sei inzwischen an den Sohn des Jagdpächters übergegangen.



Für die Anwohner des Naherholungsgebietes in Rehhof findet das Drama ein recht positives Ende: Die Stadt Nürnberg hat erkannt, dass die Wohnbebauung in den zurückliegenden Jahren doch ziemlich nah an den Schnakenwinkelweg herangerückt ist. Deshalb hat das Ordnungsamt das Gebiet rund um den Weg am 18. April für befriedet erklärt; die Jagdgenossenschaft hatte laut Pollack keine Einwände dagegen. Das bedeutet, dass auf dem gesamten Wiesenabschnitt zwischen dem Wäldchen nördlich und den Wohnhäusern südlich des Weges künftig kein Schuss mehr fallen darf. Die Anwohner begrüßen diese Entscheidung einhellig, zumal viele von ihnen dort mit ihren Kindern häufig spazieren gehen.

Für den (ehemaligen) Jagdpächter allerdings ist ein Kapitel noch offen. Seine Versicherung hat Sachschadenersatz für den getöteten Hund – Tiere sind vor dem Gesetz eine Sache – sowie die Beerdigungskosten zwischenzeitlich bezahlt. Doch vor dem Amtsgericht geht es noch um das Schmerzensgeld für den Besitzer der getöteten Hündin, so dessen Rechtsanwalt Andreas Schröder. 1000 Euro habe das Gericht als Vergleich vorgeschlagen; sein Mandant würde diesen Betrag akzeptieren, so Anwalt Schröder. Doch der Jäger ziert sich offenbar noch – weshalb es zu diesem Thema noch zu einer weiteren Gerichtsverhandlung kommen könnte.
 

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