Betteln und Feiern tabu: Das Busbahnhof-Konzept

18.2.2016, 06:00 Uhr
So richtig gemütlich ist es nicht am Zentralen Omnisbusbahnhof in Nürnberg.

© Michael Matejka So richtig gemütlich ist es nicht am Zentralen Omnisbusbahnhof in Nürnberg.

Am kommenden Freitag wird der Werkausschuss vom Servicebetrieb öffentlicher Raum (Sör) die neue Satzung für die Benutzung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) beschließen. Die Satzung ist die Grundlage für die Mitarbeiter der Noris Arbeit, der Beschäftigungs-Gesellschaft der Stadt Nürnberg, die künftig für eine reibungslose An- und Abfahrt der Busse sorgen sollen.

In den vergangenen Monaten hat die Zahl der Busreisenden am ZOB stark zugenommen, und es kam immer wieder zu Staus, weil Busse länger gewartet haben. Die Aufenthaltsdauer der Busse am ZOB wird deshalb auf fünfzehn Minuten beschränkt. Es soll Zeit bleiben für das Ein- und Aussteigen, nicht aber für das Warten. Längeres Laufenlassen der Busmotoren kann künftig mit Ordnungsmitteln unterbunden werden.

Untersagt wird Betteln in jeder Form, auch das Feiern und Lagern ist am ZOB verboten. Finanziert wird der Betrieb über Gebühren. Jeder Busfahrer, der ankommt, muss zehn Euro zahlen.

Toiletten sollten auch saniert werden

Bürgermeister Christian Vogel, Werkleiter von Sör, hatte außerdem vorgeschlagen, die Toiletten am ZOB zu sanieren sowie größere und dichte Papierkörbe anzuschaffen, um das Müllproblem in den Griff zu bekommen. Außerdem ist geplant, einen Windschutz und Bänke für die Wartenden aufzustellen. Auch durch die in den Boden eingelassenen Aschenbecher soll insgesamt mehr auf Sauberkeit geachtet werden. Die baulichen Maßnahmen konnten aber bislang nicht umgesetzt werden, weil sie von der Stadt nur mit Zustimmung des Eigentümers des ZOB-Geländes, der Münchner Dibag-Industriebau AG, beschlossen werden können.

Doch trotz intensiver Bemühungen vonseiten Vogels hat die Dibag über Monate hinweg die Zustimmung verweigert. Im Grunde möchte der Immobilienkonzern den ZOB komplett an eine andere Stelle auf dem Stadtgebiet verlegen. Die städtischen Juristen haben jetzt aber doch einen Weg gefunden, im Rahmen der Satzungsänderung die baulichen Veränderungen möglich zu machen.

Laut Vogel wird der ZOB durch die Satzungsänderung zu einer öffentlichen Fläche, und damit kann die Stadt, die das Hausrecht ausübt, die Baumaßnahmen zumindest zum Teil durchführen. Vogel hofft, dass mit einem geregelten Betrieb, besseren Mülleimern und Aschenbechern das Sauberkeitsproblem gelöst wird.

„Wir wollen an dem Busbahnhof festhalten. Es ist der beste Standort. Alles andere ist spekulativ“, so der Bürgermeister zu Forderungen, den ZOB zu verlegen. Sollte es mit der Bewirtschaftung aber nicht besser werden, dann will Vogel nach einer Alternative zum ZOB am Willy-Brandt-Platz suchen.

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