Ex-Cluberer Driller klagt: Zerstörte Ölwechsel Luxusauto?

10.5.2016, 06:00 Uhr
Dürfte sich bei dem Motorschaden wohl eher nicht so gefreut haben, wie bei seinem Tor gegen Bielefeld im November 2002: Martin Driller.

© dpa Dürfte sich bei dem Motorschaden wohl eher nicht so gefreut haben, wie bei seinem Tor gegen Bielefeld im November 2002: Martin Driller.

Mit einem AMG-Motor wollte der Sportler seinem schwarzen Mercedes eine besondere Leistungskur angedeihen lassen – bis auf 300 hätte die Tachonadel angeblich klettern können. Doch lange währte die Freude am PS-Protz nicht: Mitte des Jahres 2011 erwarb er den Boliden, 2015 hatte der Motor gerade 78.000 Kilometer auf dem Buckel – das Auto war überwiegend in der Garage gestanden. Diagnose: Motorschaden.

Ein Spezialfahrzeug, ausgestattet mit einem Spezialmotor, benötigt auch ein besonderes Öl – und genau hier sieht der Kläger, begleitet von Rechtsanwalt Manfred Rühl, den wunden Punkt. Die Werkstatt habe für einen Ölwechsel das falsche Produkt verwendet, und dieses habe den Motor beschädigt.

Driller forderte deshalb bereits vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth von dem Autohaus Schadenersatz, doch ein Kfz-Sachverständiger winkte ab: Der Gutachter bestätigt dem verwendeten Öl hohe Qualität, ursächlich für den Motorschaden sei es nicht. Rund 22.000 Euro Schadenersatz sollte Driller erhalten, aus dessen Sicht zu wenig. Daher zog er nun vor das Oberlandesgericht. Der Gutachter habe nicht gründlich genug geprüft.

PS-Protz in der Tiefgarage

Unübersichtlich ist der Fall tatsächlich: Als Driller den Schaden meldete, schickte ihn der Kfz-Meister des Autohauses angeblich weg, bestritt erst den Schaden und empfahl die Spezialisten von AMG. Dort bekam Driller die Auskunft, dass der Motor ausgetauscht werden müsse, eine Reparatur nicht drin sei. Dies brachte ihm schließlich den Vorwurf des Autohauses ein, eine Reparatur zu verhindern.

Zur Beweissicherung parkte das Auto zwei Jahre für teures Geld in einer Tiefgarage. Anfangs bekam Driller einen Mercedes-Leihwagen, später war er auf das Auto seiner Freundin angewiesen. Und den Mercedes habe er mit Verlust verkauft – er beziffert seinen Schaden auf 110.000 Euro.

Vor dem Oberlandesgericht einigen sich Driller und das Autohaus auf Vorschlag der Richter nun auf einen – noch widerrufbaren – Vergleich: Insgesamt 60.000 Euro soll das Autohaus bezahlen.

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