Fall 16: Mutter fiel nach Kaiserschnitt ins Koma

30.11.2016, 19:41 Uhr
Bei der Entbindung erlitt die junge Mutter einen Krampfanfall mit Herzstillstand. (Symbolbild)

© dpa Bei der Entbindung erlitt die junge Mutter einen Krampfanfall mit Herzstillstand. (Symbolbild)

Die gute Nachricht vorweg: Das Neugeborene musste zwar ein paar Tage noch beatmet werden, war aber ansonsten wohlauf. Und hat sich seit der Geburt vor gut einem Jahr prächtig entwickelt. Längst tapst die Kleine munter durch die äußerst spärlich eingerichtete Wohnung.

Ins Freie kommt sie allerdings nur mit Papa. Denn ihre Mutter ist längst noch nicht wieder "auf dem Damm" und kann die Wohnung nur mit Begleitung und Unterstützung verlassen. Rund vier Wochen hatte sie im Koma gelegen, zwei Monate Reha brachten anschließend zwar schon eine erste Besserung. Aber die Genesung zieht sich in die Länge: Sprechen musste die 32-Jährige ganz neu lernen, auf den Beinen halten kann sie sich wenigstens, um vom Bett oder Sofa bis ins Bad oder die Küche zu laufen.

"Aber alles geht nur im Zeitlupentempo", sagt sie. Immer wieder setzen ihr epileptische Anfälle zu, dazu stellen sich Schwindelgefühle ein. Vor allem, wenn jetzt nachmittags die Dämmerung einsetzt, kann sie sich nur noch hinlegen. Auch in der Küche kann sie noch längst nicht wieder hantieren wie früher: Vor allem, wenn es ans Tomaten- oder Zwiebelschneiden geht, kapituliert sie, weil sie mit ihren zittrigen Händen das Messer nicht ruhig genug halten kann.

Mann musste Frau und Kind versorgen

Ein Jahr lang war deshalb ihr Mann Robert doppelt gefordert, um die Frau und das Kind zu versorgen und sich um Wohnung und Wäsche zu kümmern. Dass er dafür die Elternzeitregelung nutzen konnte, passte gut – so blieb ihm auch seine Stelle bei einer Reinigungsfirma erhalten. Seit acht Wochen muss er nun wieder antreten, oft schon ab 3 Uhr morgens. Das erste Gehalt ist ihm allerdings erst für Mitte Dezember in Aussicht gestellt.

Für die ganze Familie reicht sein Einkommen allerdings nicht. Umso schlimmer, dass die Absicherung seiner Frau weggebrochen ist: Die Krankengeldzahlung ist ausgelaufen. Ein Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente ist ihr versagt worden, da sie zuvor noch nicht lange genug Beiträge in den Rentenkasse eingezahlt hatte. Nun wird ihr "Fall" im Streit um ihre mögliche künftige Arbeitsfähigkeit zwischen dem Jobcenter und dem Sozialamt (Grundsicherung) hin- und hergeschoben. Zuletzt kam nur das Kindergeld pünktlich.

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