Fall Asef N.: Es hagelt Strafbefehle für Demonstranten

31.12.2017, 05:55 Uhr
Nach der umstrittenen Abschiebung des afghanischen Berufsschülers reagiert die Justiz nun mit mehreren Strafbefehlen.

© Michael Matejka Nach der umstrittenen Abschiebung des afghanischen Berufsschülers reagiert die Justiz nun mit mehreren Strafbefehlen.

Unter den Beschuldigten, denen im wesentlichen Widerstand gegen die Polizeibeamten und Beleidigung vorgeworfen wird und nur in sehr begrenzten Einzelfällen ein strafrechtlich relevantes Gewaltpotenzial, befinden sich den Angaben der Behördensprecherin zufolge drei Schüler, bei den übrigen handle es sich um hinzugekommene Demonstranten.

Innenminister Joachim Herrmann, der sich nur Stunden nach den Zwischenfällen vor dem Berufsschulzentrum demonstrativ hinter die Polizei gestellt und von einem angemessenen Vorgehen der Einsatzkräfte sprach und dafür heftige Kritik erntete, kann sich durch die Ermittlungsergebnisse bestätigt fühlen. Wie Anita Traud bestätigte, wurde von ursprünglich zwei Ermittlungsverfahren gegen Polizisten bereits eines eingestellt. In diesem Fall habe sich der Verdacht eines Körperverletzungsdelikts nicht bestätigt, in einem zweiten Fall seien Nachermittlungen erforderlich.

Afghanischer Schüler muss mit Verfahren rechnen

Bereits während des Polizeieinsatzes, in dessen Verlauf der afghanische Schüler unter Einsatz massiver körperlicher Gewalt aus dem von Demonstranten blockierten Auto weggeschleppt worden ist, tauchten erste Berichte von verletzten Schülern auf, später wurde darüber auch in verschiedenen Foren berichtet. In den Ermittlungsverfahren spiegelt sich davon allerdings nichts wider. "Wir haben keine entsprechenden Aussagen oder konkreten Hinweise", erklärte Behördensprecherin Traud.

Ihren weiteren Angaben zufolge seien von der Staatsanwaltschaft bisher 14 Strafbefehle erlassen worden. Neun weitere Ermittlungsverfahren, bei denen aller Voraussicht nach ebenfalls mit einem Strafbefehl zu rechnen sei, seien allerdings noch nicht komplett abgeschlossen, zwei seien außerdem an andere Staatsanwaltschaften abgegeben worden. Mit einem schnellen Ende rechnet die Staatsanwaltschaft aber trotzdem nicht. Das geht auch aus Äußerungen von betroffenen Demonstranten vor. Sie wollen gegen die Strafbefehle Einspruch einlegen und es auf einen öffentlichen Prozess ankommen lassen.

In insgesamt drei Fällen wird es nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wohl mit einem Strafbefehl ohnehin getan sein. Im ersten in Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen stehenden Verfahren wurde ein Demonstrant wegen Körperverletzung, Widerstand und Beleidigung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Bereits angeklagt wegen Widerstands ist der Afghane selbst. Ein Prozesstermin wurde bisher noch nicht bestimmt.

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