Feuerlöscher-Wurf: Bei Club-Fan ist nichts zu holen

10.1.2018, 05:50 Uhr
Feuerlöscher-Wurf: Bei Club-Fan ist nichts zu holen

© Daniel Karmann, dpa

Sein Mandant sei verbittert und fühle sich falsch verurteilt, sagte der Anwalt des 26-Jährigen am Dienstag vor einer Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg. "Er sagt seit dreieinhalb Jahren, dass er den Feuerlöscher nicht vorsätzlich auf die entgegenkommende U-Bahn geworfen hat." Bereits im Strafverfahren im Jahr 2015 hatten Matthias V. und seine Verteidiger deshalb eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung und anderer kleinerer Delikte eine Bewährungsstrafe beantragt.

Das Schwurgericht verurteilte den Club-Fan jedoch wegen versuchten Mordes zu über sieben Jahren Gefängnis. Die Richter waren überzeugt davon, dass der Angeklagte billigend in Kauf nahm, dass die Fahrerin der entgegenkommenden U-Bahn getötet wird. Die Frau wurde nur leicht verletzt, hatte aber mit psychischen Problemen zu kämpfen. Frühestens Ende 2019 könnte der 26-Jährige bei guter Führung entlassen werden.

VAG fordert Schadensersatz

Bis dahin, und sicherlich noch einige Jahre danach, sei bei dem Nürnberger nichts zu holen, so sein Rechtsanwalt Iñigo Schmitt-Reinholtz. Wegen des Strafverfahrens im Jahr 2015 habe sein Mandant Schulden im sechsstelligen Bereich. Derzeit werde sogar der geringe Lohn, den der Club-Fan bei Arbeiten im Gefängnis verdient, gepfändet. Die VAG fordert indes über 30.000 Euro Schadenersatz von dem 26-Jährigen. An der U-Bahn, die von dem Feuerlöscher getroffen wurde, entstanden Schäden in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Für die Arbeitsunfähigkeit der Fahrerin veranschlagen die Verkehrsbetriebe gut 2000 Euro. Mit über 22.500 Euro schlagen die Schäden an der U-Bahn, in der V. und die anderen Club-Fans im August 2014 randalierten, zu Buche. Bei diesem Betrag ist jedoch umstritten, ob er dem 26-Jährigen alleine zugerechnet werden kann oder auch andere Anhänger des 1. FC Nürnberg, die auf dem Weg zum Zweitliga-Derby nach Fürth waren, an den Zerstörungen beteiligt waren. Unter anderem wurden mehrere Fensterscheiben zertrümmert.

Weil ein Prozess mit vielen Zeugen aufwändig, teuer und unsicher in seinem Ergebnis ist, schlug der Vorsitzende Richter den Streitparteien einen Vergleich vor: Demnach soll Matthias V. 14.000 Euro an die VAG bezahlen. Bei 7000 Euro davon erkennt der Club-Fan an, dass die Schäden aus einer vorsätzlichen Handlung entstanden sind. Im Falle einer Privatinsolvenz des jungen Mannes könnte die VAG das Geld dann weiterhin einfordern.

Die Anwälte wollen den Vergleichs-Vorschlag in den kommenden Wochen mit ihren Mandanten besprechen. Kommt es zu keiner Einigung, wird der Prozess im Frühjahr mit zahlreichen Zeugen fortgesetzt.