Frankenschnellweg: Gegner legen Einspruch ein

1.10.2014, 06:00 Uhr
Bis 2023 soll der Frankenschnellweg kreuzungsfrei ausgebaut sein - wenn nicht der Klage von BN und Privatleuten doch noch stattgegeben wird.

© Hans-Joachim Winckler Bis 2023 soll der Frankenschnellweg kreuzungsfrei ausgebaut sein - wenn nicht der Klage von BN und Privatleuten doch noch stattgegeben wird.

Das Ansbacher Verwaltungsgericht hatte Mitte Juli alle drei Klagen gegen die Planungen abgewiesen. Den Klägern - Bund Naturschutz und Privatleuten - stand danach noch der Weg zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) offen. Diese Möglichkeit nehmen sie wahr. Bis Anfang November müssen sie ihren Antrag begründen.

Der VGH hat dann zu entscheiden, ob die angegebenen Gründe stichhaltig für eine Berufung sind. Falls ja, würde dies die Bauarbeiten am Frankenschnellweg deutlich in die Ferne schieben. Richter Peter Burgdorf, Pressesprecher am Ansbacher Verwaltungsgericht, nennt zwei Gründe, die der VGH prüft: „Gibt es ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Urteils? Und weist die Streitsache besondere, tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf?“, erklärt der Jurist.

Nur wenn die Richter eine der beiden Fragen bejahen, wird der Berufung stattgegeben. Ob der VGH seine Entscheidung noch vor den Weihnachtsferien oder erst zu Jahresbeginn 2015 trifft, ist unklar.

Die Stadt Nürnberg sieht der Prüfung gelassen entgegen: „Für uns ändert sich erst einmal gar nichts. Wir sind entspannt, denn an die Zulassung sind hohe Hürden geknüpft“, meint Ronald Höfler, Werkleiter des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (Sör). Er sieht seine Position durch die rasche Entscheidung aus Ansbach zugunsten der Stadt gestärkt.

„Wir haben eine ordentliche Arbeit vorgelegt“, meint der Werkleiter zufrieden. Daher habe das Verwaltungsgericht der Stadt in der ersten Runde recht gegeben. Die Arbeiten gehen weiter: Bis etwa Pfingsten 2015 würde das Verlegen der Leitungen geplant. Denn in der schmalen Trasse liegen Rohre für Wasser, Strom, Gas und Fernwärme.

Die eigentliche Baumaßnahme beginnt aber erst, wenn Rechtssicherheit vorliegt, betont Höfler. Im westlichen Teil des Frankenschnellwegs geht es um Lärmschutz und eine zusätzliche Fahrbahn. Der mittlere Teil mit dem Bau von Tunnels und der Verkehrsführung an der Schwabacher und Rothenburger Straße sei „kitzliger“. Nach jetziger Planung soll der Umbau des Frankenschnellwegs bis 2023 abgeschlossen sein.

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