Frau mit Betonmischer überrollt: Geldstrafe und Fahrverbot

25.11.2014, 05:55 Uhr
Als die 74-Jährige die Fußgängerfurt überquerte, wurde sie von dem Lkw erfasst.

© ToMa/Reitmayer Als die 74-Jährige die Fußgängerfurt überquerte, wurde sie von dem Lkw erfasst.

Seit 20 Jahren, so der Lastwagenfahrer (53), sei er unfallfrei unterwegs — doch wie der furchtbare Unfall am 31. Oktober 2013 passieren konnte, verstehe er bis heute nicht. Er habe die Rentnerin schlicht nicht gesehen. Und ihre Schreie hörte er erst, als es zu spät war.

Vor mehr als einem Jahr stand er gegen 13.30 Uhr mit seinem Betonmischer an der Kreuzung Finkenbrunn/Julius-Loßmann-Straße. Um links abzubiegen, rollte er langsam in die Kreuzung. Zwischenzeitlich hatte die Ampel für den Fahrverkehr auf Rot und die Fußgängerampel auf Grün umgeschaltet.

Um sich ein Bild zu machen, wie der Unfall ablief, hört Verkehrsrichter Siegfried Spliesgart unter anderem einen Ingenieur für Fahrzeugtechnik. Mit mehreren Spuren und der Straßenbahnlinie sei die Kreuzung ohnehin unübersichtlich, so der Gutachter. Den Unfall stellte er mit Hilfe einer Puppe nach. Sein Fazit: Die Rentnerin lief in den toten Winkel im Blickfeld des Fahrers — genau in diesem Moment rollte er mit seinem Lastwagen los. Zwei Zeuginnen, sie überquerten hinter der Geschädigten die Straße, erinnern sich, dass sich die ältere Dame dicht gebeugt über ihren Rollator bewegt und kaum auf den Verkehr geachtet habe.

Als die 74-Jährige die Fußgängerfurt überquerte, wurde sie von dem Lkw erfasst. Sie habe noch versucht, die Frau zurückzuziehen, so eine Zeugin unter Tränen, doch vergeblich. Als die Geschädigte schrie, bremste der Lkw-Fahrer und sprang aus dem Fahrzeug — verzweifelt stellten er und die Zeuginnen fest, dass die Frau von den Reifen eingeklemmt war. Erst die Berufsfeuerwehr konnte die Frau befreien; am Abend erlag sie ihren schweren Verletzungen.

„Im Blindflug“ gefahren

Der Richter glaubt dem Angeklagten, dass dieser die Fußgängerin nicht sah. Doch fahrlässig sei, dass er gewusst habe, dass er mit seinem Lkw mitten in der Kreuzung stand. Er habe damit rechnen müssen, dass Fußgänger die Straße überqueren. Statt „im Blindflug“ loszufahren, hätte er besser gewartet, bis von hinten gehupt wird. Er könne nicht davon ausgehen, dass Fußgänger wissen, dass der Autofahrer nichts sieht; im Straßenverkehr sei stets mit unachtsamen Menschen zu rechnen.

„Natürlich“, so der Richter, „hat die Fußgängerin die Lage nicht richtig eingeschätzt. Dies wird bei der Strafzumessung berücksichtigt, doch leider ist ein Mensch tot.“ Wegen fahrlässiger Tötung verhängt er einen Monat Fahrverbot, der Fahrer muss 120 Tagessätze zu 40 Euro (4800 Euro) zahlen, dies entspricht vier Monatsgehältern. Im Wissen um den toten Winkel müssen Lkw-Fahrer besonders sorgfältig agieren, so Richter Spliesgart. Er bedauert, dass nur neue Lastwagen mit zusätzlichen Spiegeln ausgerüstet sind.

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