Frau von Freund fast totgeschlagen, sie verzeiht Peiniger

23.9.2014, 09:32 Uhr
Prügel und Trängen: Das kommt im Gericht oft vor. (Symbolbild)

© colourbox.de Prügel und Trängen: Das kommt im Gericht oft vor. (Symbolbild)

Prügel, Tränen, Vorwürfe, Versöhnung: Häusliche Gewalt gehört im Gericht zum Alltag. Geschlagene Frauen, die sich im Prozess an ihre Knochenbrüche nicht mehr erinnern können oder wollen, weil sie längst zu ihren Prügel-Freunden zurückgekehrt sind, leider auch.

Diese Zeuginnen stecken meist — nicht nur emotional, sondern auch juristisch — in einer Zwickmühle: Sie wollen ihre Peiniger nicht belasten, spielen die Tat herunter und machen sich durch falsche Aussagen im Zeugenstand selbst strafbar.

Schädel-Hirn-Trauma

Die Frau schilderte einen eher harmlosen Streit, dabei hat der Angeklagte, der Mann, den sie am liebsten gleich wieder mit nach Hause nehmen möchte, sie am 19. April fast totgeschlagen. Ihre Verletzungen, einen Jochbeinbruch und ein Schädel-Hirn-Trauma, erklärt sie mit einem Sturz im Treppenhaus.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Melanie Jonscher glaubte der Frau kein Wort – auch weil zahlreiche Zeugen die Gewaltorgie beobachten mussten. Mehrere Mitarbeiter und Besucher eines Seniorenwohnheims in der Nähe des Zeltnerschlosses sahen, wie der 36-Jährige seiner Freundin mehrfach mit der Faust ins Gesicht schlug, sie zu Boden zog und mit Fußtritten gegen den Kopf traktierte. Eine Zeugin beschrieb einen „stampfenden Fußtritt“ auf den Kopf der Geschädigten: „Ich habe gedacht, nun ist die Frau tot.“ Die Zeugin schrie, doch der Mann sei nicht zu bremsen gewesen. Als einige Passanten beherzt näherkamen, ließ er freiwillig von seinem Opfer ab.

Meineid geschworen?

Wer mit dem Fuß derartig zutritt, so Staatsanwalt Markus Bader, nimmt den Tod eines Menschen in Kauf. Doch weil der Angeklagte, ein Mann minderer Intelligenz, freiwillig von seiner Freundin abließ, von der Tat zurückgetreten ist, wie es im Strafgesetzbuch heißt, wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt und verurteilt. Weil er an einer Persönlichkeitsstörung leidet und zudem stark betrunken war, gilt der Angeklagte als vermindert schuldfähig und seine Strafe wurde gemildert.

Schuldunfähig, wie sein Verteidiger Patrick Schmidt meinte und deshalb Freispruch forderte, ist der Angeklagte laut Gutachten jedoch nicht.

Die Geschädigte hatte Glück: Trotz der brutalen Schläge erlitt sie keine bleibenden Schäden, im Krankenhaus musste sie lediglich drei Tage bleiben.

Doch ausgestanden ist die Sache für die Frau noch lange nicht: Es sieht so aus, als hätte sie für ihren Freund einen Meineid geschworen – nun muss sie, im Fall einer Verurteilung, selbst mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

„Dann können Sie sich demnächst von den Haftanstalten aus zuwinken“, merkt Staatsanwalt Markus Bader an.

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