Freundschaftsdienst: Mann verkaufte Drogen an 15-Jährige

27.2.2018, 15:30 Uhr

Eigentlich wollte er sein Leben ändern, schildert der junge Mann vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth – Drogendelikte brachten ihm bereits Vorstrafen ein, nach seiner letzten Verhandlung war ihm neben einer Bewährungsstrafe die Auflage erteilt worden, regelmäßig Urinproben abzuliefern. So sollte er seine Abstinenz nachweisen. 

Doch nun sitzt der junge Mann mit dem kahlrasierten Schädel und dem auffälligen Ohrring seit August 2017 in U-Haft und muss wieder vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth Platz nehmen. "Ich war clean, sogar meinen Freundeskreis habe ich geändert", sagt der Schwabacher – wieso er dennoch wieder straffällig wurde? 

"Ganz billig ist das nicht"

Über seinen Verteidiger Lars Kittel gibt er zu, Anfang Mai 2017 einer 15-Jährigen Marihuana verkauft zu haben. 540 Euro habe er für 40,3 Gramm kassiert, dass das Mädchen noch minderjährig gewesen sei, habe er durchaus registriert.

Am 25. Juni verkaufte er ihr weitere 37,5 Gramm, diesmal erhielt der Angeklagte 525 Euro, rund 13,50 Euro pro Gramm. "Ganz billig ist das nicht", sagt der Vorsitzende Richter Markus Bader – Verhandlungen zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln ist das tägliche Geschäft der Strafkammer. "In Schwabach war es schon immer etwas teurer", gibt der Angeklagte zurück, 15 Euro pro Gramm seien der in der Stadt übliche Verkaufspreis. 

Eben diesen kleinen Gewinn habe der dem 15-jährigen Mädchen möglich machen wollen, erklärt der Angeklagte. Er selbst sei im Frühsommer 2017 obdachlos gewesen, habe dennoch als Arbeiter 1300 Euro netto verdient.

Drohungen und geänderte Aussagen

Monate vorher habe er das Mädchen und deren Freund kennengelernt und beiden finanziell unter die Arme gegriffen. Damit sie ihre Haushaltskasse aufbessern können, habe er sich von ihr überreden lassen, seine Kontakte zu nutzen und ihr Marihuana zum Weiterverkauf zu besorgen – "obwohl ich wirklich nichts mehr mit Drogen zu tun hatte", versichert der 25-Jährige. Sein falsch verstandener Freundschaftsdienst hat ihn nun vor Gericht gebracht – denn die Drogen wurden Ende Juni bei einer Hausdurchsuchung entdeckt, dabei flog auch der Angeklagte als Verkäufer auf. 

Wochen später, angeblich an einem Freitagabend im Juli 2017, soll der Angeklagte der 15-Jährigen bei einer zufälligen Begegung in der Stadt wüst gedroht haben – sie werde "kein schönes Leben mehr haben", sondern "die Hölle" erleben. Es sei denn, sie sei bereit, zur Polizei zu gehen und dort ihre Aussage zu ändern. Tatsächlich ging die 15-Jährige im August zur Inspektion in Schwabach und entlastete den Angeklagten. Vor Gericht bestreitet der Mann die damaligen Drohungen. Der Prozess wird am 13. März fortgesetzt.