Gefeuert wegen Firmenküche-Spende: Kuriose Urteile vor Gericht

11.7.2014, 10:12 Uhr
Zwei Mitarbeiter von Schwan-Stabilo wurden wegen einer Spendenaktion fristlos entlassen und klagten dagegen. Einer bekam Recht, der andere scheiterte vor Gericht.

© Anja Kummerow Zwei Mitarbeiter von Schwan-Stabilo wurden wegen einer Spendenaktion fristlos entlassen und klagten dagegen. Einer bekam Recht, der andere scheiterte vor Gericht.

Als sie beauftragt wurden, die alte Firmenküche des Stifteherstellers Schwan-Stabilo zu entsorgen, wollten Wolfgang L. und Herbert R. noch etwas Gutes tun und die gebrauchten Möbel nicht einfach wegwerfen. Ähnlich wie am Standort Weißenburg zuvor geschehen, wollten die beiden Mitarbeiter die Küche verkaufen und den Erlös von 2000 Euro den Sozialfonds der Gemeinde Heroldsberg spenden. Doch die Chefs brachen nicht nur die Spendenaktion ab, sondern kündigten den beiden Mitarbeitern nach 25 Jahren Anstellung fristlos.

Wie Spiegel online berichtet, kommunizierten Wolfgang L. und Herbert R. lediglich mündlich mit den Chefs über die Aktion. Diese behaupten nun, dass eine Spende des Unternehmens im Zusammenhang mit der Entsorgung der Küche niemals zur Debatte gestanden habe.

Ein Fall, zwei Urteile

Vor dem Nürnberger Arbeitsgericht gingen beide mit einem Anwalt gegen ihre Kündigungen vor. Kurios: Einer gewann den Prozess, der andere scheiterte.

Obwohl beide gemeinsam agiert haben, fiel das Urteil bei zwei Richtern unterschiedlich aus. Wolfgang L. war erfolgreich mit seiner Klage gegen die Kündigung, Herbert R. allerdings nicht. Er wird nach seiner Niederlage vor dem Landesarbeitsgericht in Berufung gehen.

 

 

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