Große Pools in Mietergärten unerwünscht

8.7.2015, 07:59 Uhr
Große Pools in Mietergärten unerwünscht

© Foto: dpa

„Bei über 30 Grad wird es doch wohl nicht so schlimm sein, sich mal für ein paar Wochen einen Pool in den Garten zu stellen, der circa drei Meter groß ist“, macht der 19-jährige Tim auf Facebook seinem Ärger Luft und erntet viel Zustimmung. Hatte er sich doch mit anderen jungen Leuten aus der Nachbarschaft am Finkenbrunn zusammengetan und einen Pool gekauft. Aufgestellt wurde das Teil, das rund 6000 Liter fasst, jedoch nie. „Meine Nachbarn hatten Angst, Ärger mit der Wohnungsbaugenossenschaft Gartenstadt zu bekommen“, sagt Tim. Das Schwimmbecken haben sie inzwischen umgetauscht.

Glaubt man der Diskussion auf Facebook, sind Tim und seine Freunde nicht die Einzigen mit diesem Problem. Über die Gründe des Pool-Verbots wird gerätselt: Sind es der Lärm und das Gespritze planschender Kinder, was die Nachbarn stören könnte, oder ist es die Wasserabrechnung, die auf alle umgelegt wird? Egal, einfach aufstellen und abwarten, lautet ein mehrfach geäußerter Rat: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“

Gartenstadt-Vorstand Johannes Soeller wundert sich über die aufgeregte Pool-Diskussion: Das Thema sei „seit vielen Jahren nicht bei uns aufgeschlagen“. Letzte Woche habe es eine Anfrage eines Mieters gegeben. Dem habe man mitgeteilt, dass ein kleines Becken bis etwa zwei Meter Durchmesser und ein Kubikmeter Wasser kein Problem sei. Größer sollte das Schwimmbad allerdings nicht sein. „Das zieht dann Kinder aus der ganzen Nachbarschaft an und kann zu Beeinträchtigungen führen“, glaubt Soellner.

Nicht die Größe des Pools ist für die städtische Wohnungsbaugesellschaft wbg ausschlaggebend, sondern die Frage, ob das Becken — wenn es auf einer für alle zugänglichen Grünfläche steht — unter Aufsicht ist. Die Verkehrssicherungspflicht liegt nämlich beim Grundstückseigentümer. Die wbg müsste somit haften, sollte etwa ein Kind in das Wasser fallen und ertrinken. „Wir bitten deshalb unsere Mieter, das Planschbecken abends abzulassen und zu entfernen“, erklärt wbg-Sprecher Dieter Barth. Anders liege der Fall bei den meist eingezäunten, den Erdgeschosswohnungen zugeteilten Mietergärten: Hier hafte der jeweilige Mieter und könne deshalb machen, was er wolle.

Beschwerden über planschende, kreischende Kinder und den Wasserverbrauch durch Pools gebe es durchaus, weiß Barth. „Kinderlärm ist die Musik der Zukunft“, appelliert die wbg dann an die Toleranz der Klageführer. Eltern sollten natürlich trotzdem darauf achten, dass das Treiben ihrer Sprösslinge im Garten „allgemein verträglich“ sei. „Das Aufstellen von Schwimmbecken, ausgenommen Planschbecken für Kleinkinder, ist nicht gestattet.“ So steht es in aller Deutlichkeit in der Gartenordnung des Wohnungsunternehmens Nürnberg-Ost. Stefan Herget, geschäftsführender Vorstand, verweist ebenfalls auf die Wasserdiskussion und vor allem auf die Verkehrssicherungspflicht. „Es gibt dazu Urteile, da müssen wir uns absichern.“

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