Illegal: Bahnarbeiter verkauft Alteisen für rund 45.000 Euro

22.7.2014, 17:15 Uhr
Ein 45-Jähriger verhöckerte jahrelang nicht abtransportieres Alteisen der Bahn in Höhe von rund 45.000 Euro.

© colourbox Ein 45-Jähriger verhöckerte jahrelang nicht abtransportieres Alteisen der Bahn in Höhe von rund 45.000 Euro.

Wenn Bahngleise abgenutzt sind, ge­hören sie ausgetauscht. Das war der Job des 45-jährigen Angeklagten. Er baute mit Kollegen für die Deutsche Bahn alte Gleise aus und setzte neue ein. Die abgenutzten wurden entwe­der ins Depot gebracht oder liegen ge­lassen, schildert der geständige Ange­klagte vor Gericht: "Bei Zeitnot ha­ben wir sie liegen lassen." Der ermittelnde Polizist bestätigt dies: Die Bahn habe ihm auf Nachfra­ge erklärt, dass am Rangierbahnhof abgesperrte Container stehen, in de­nen Altmetall gesammelt werde. Fan­den die Arbeiten jedoch weiter weg statt, wurden die Gleise zum Teil auch kurzzeitig dort liegen gelassen.

Zu verlockend für den Angeklagten: Von 2010 bis 2013 hatte er immer wie­der (unter Mithilfe von Kollegen) die schweren Schienen verladen, zu ei­nem Schrotthändler gefahren und ihm das Altmetall verkauft. Neben den Gleisen verhökerte der 45-Jährige auch Kupferkabel, Bremsklötze oder Befestigungslatten aus Metall für die Güterwagons – Schaden für die Deut­sche Bahn: etwa 45.000 Euro.

Bewährungsstrafe und 6.300 Euro Geldauflage

Als das Unternehmen bei der Poli­zei 2013 eine "Vermisstenmeldung" nach ihrem Altmetall aufgab, fragten die Beamten örtliche Schrotthändler ab – und wurden bei einem fündig: Der Angeklagte hatte hier schon mehr­mals Eisenbahnmaterial verkauft.

"Ihnen sind die Diebstähle schon leichtgemacht worden", rügt der Vor­sitzende Richter die Nachlässigkeit der Bahn am Ende des Prozesses: Den­noch dürfe man sich so natürlich kein Zusatzeinkommen verschaffen. Der Richter bescheinigte dem schon drei­mal wegen Diebstahls verurteilten Mann zudem "ein eigentümliches Ver­hältnis zum Eigentum anderer".

Weil der Angeklagte aber früh ge­standen und den Ermittlern geholfen hatte, sammelte er Pluspunkte beim Schöffengericht: Er verließ den Ge­richtssaal mit einer Geldauflage in Hö­he von 6.300 Euro sowie mit zwei Jah­ren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Will er letztere Strafe nicht absitzen, muss er sich bewähren, also sich vier Jahre lang an Ordnung und Gesetz halten.