Im Dienst der VAG: Fahrgastzähler in Bus und Bahn

24.4.2017, 05:59 Uhr
Im Dienst der VAG: Fahrgastzähler in Bus und Bahn

© Björn Bischoff

Die Fahrgastzähler bitten Fahrgäste, ihren Fahrschein vorzuzeigen. Der Grund: So soll ermittelt werden, mit welchem Fahrschein die Fahrgäste unterwegs sind, um zu erfassen, wie viele schwerbehinderte Fahrgäste durchschnittlich pro Tag die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. 

Diese Zählungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und liefern die Basis für die Berechnung von Ausgleichszahlungen. Die Verkehrszähler sind in Nürnberg und Fürth auf allen Linien unterwegs. Sie tragen einen Dienstausweis und sind von der VAG beauftragt.

Da sie nicht als Kontrolleure unterwegs sind, geschieht das Vorzeigen der Fahrausweise grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Die VAG bittet die Fahrgäste allerdings, die Zählungen zu unterstützen, um so zu einem aussagekräftigen und deutlichen Ergebnis zu kommen.

Basis für Ausgleichszahlungen

Laut Schwerbehindertengesetz werden schwerbehinderte Menschen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, im öffentlichen Personennahverkehr zu einem ermäßigten Tarif befördert. Im Gegenzug erhalten Verkehrsunternehmen – wie auch die VAG – Ausgleichszahlungen vom Staat.

Die Höhe der Zahlungen ist abhängig davon, wie viele schwerbehinderte Menschen das Angebot des jeweiligen Verkehrsunternehmens auch tatsächlich nutzen. Die letzte Erhebung aus dem Jahr 2015 ergab, dass in Nürnberg rund acht Prozent der Fahrgäste der VAG einen Schwerbehindertenausweis besitzen.

Die Zählperioden sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben, damit die Ergebnisse der einzelnen Verkehrsunternehmen vergleichbar sind: Die Verkehrszählungen finden alle zwei Jahre statt, viermal über das Jahr verteilt. In diesem Jahr sind die Verkehrszähler noch zwei weitere Male im Sommer und Winter unterwegs.

Verwandte Themen


VGN

Keine Kommentare